COEO Inkasso durch Klarna - wegen zweimal 4,99 €?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Inkassogebühren sind ohnehin nicht durchsetzbar und werden auch nicht eingeklagt.

Alles nur heiße Luft.

Daher ruhig bleiben und mit Verweis auf die bereits getätigte Zahlung die Forderung gegenüber dem Inkasso zurückweisen.

fettschwanzmaus 
Fragesteller
 21.07.2016, 10:34

Muss ich also nicht vor Gerichtsvollzieher o.ä. Angst haben? Eine gute Freundin hatte ebenfalls mit Klarna und COEO-Probleme (aufgrund einer Retoure) und musste nach sechs Monaten zähneknirschend bezahlen...

lindakeim  21.07.2016, 22:09
@fettschwanzmaus

Mein Anwalt hat mir gesagt das bei Bezahldienstleistern wie Klarna keine Inkassogebühren eingeklagt werden. Hatte vor 2 Jahren ebenfalls Ärger mit klarna  und ich habe nicht gezahlt.Damals hies das Klarna Inkassobüro nicht coeo sondern Indent oder so ähnlich

franneck1989  21.07.2016, 10:37

Nein. Man darf sich nur nicht tot stellen und Post vom Amtsgericht (Mahnbescheid) ignorieren. Wer sich so anstellt, hat halt irgendwann einen rechtskräftigen Titel an der Backe. Das kann man aber leicht vermeiden: Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid kommen, dann einfach fristgerecht auf dem Formular widersprechen. Die Rechtsbehelfsbelehrung steht dort auch nicht zum Spaß...

fettschwanzmaus 
Fragesteller
 21.07.2016, 10:46
@franneck1989

Dankeschön! Kann ich da denn auch widersprechen, wenn die Ursprungsforderung gerechtfertigt ist und tatsächlich zu spät beglichen wurde?

kevin1905  21.07.2016, 11:14
@fettschwanzmaus

Ja kannst du. Es sind dann aber neben der Hauptforderung ggf. noch Verzugszinsen und Mahngebühren zu begleichen.

Wenn du es vergessen hast dann kommt es schon vor, dass viele solche Forderungen an andere Inkassofirmen verkaufen, dann wirst du dich mit denen herumärgern müssen.

Wenn du bezahlt hast, dann mache eine Kopie von der Einzahlung und schicke es weg und bitte um Bestätigung, dass keine Forderungen mehr kommen.

fettschwanzmaus 
Fragesteller
 21.07.2016, 10:16

Danke! Aber ist es nicht so, dass das Inkassounternehmen, wenn jetzt selbiges der Eigentümer der Forderung ist - wie von Klarna behauptet -, überhaupt keine Inkassogebühren fordern darf?

mepeisen  22.07.2016, 12:28
@fettschwanzmaus

Korrekt. Wenn verkauft, dann darf das Inkasso keine Gebühren mehr einfordern.

franneck1989  21.07.2016, 10:19

Hier wurde nichts verkauft. COEO wird nur mit dem Einzug der Forderung beauftragt.

fettschwanzmaus 
Fragesteller
 30.07.2016, 19:09
@franneck1989

Ich habe letztens mit einem Klarna-Mitarbeiter im Chat gesprochen. Der meinte, es täte ihm sehr leid, ihm seien aber die Hände gebunden, da COEO jetzt der Inhaber der Forderung sei und Klarna nichts mehr damit zu tun hätte...