Carport in Niedersachsen

2 Antworten

Ein Carport ist in Niedersachsen genehmigungsfrei, wenn die umbaute Fläche nicht mehr als 30 Quadratmeter umfasst (Anhang 1.2 zur NBauO). Die Rechte und Pflichten bei der Übernahme des Carports müsst ihr mit dem Eigentümer klären. Macht das auf jeden Fall schriftlich, damit es hinterher keinen Ärger gibt.

kashir1983 
Fragesteller
 20.11.2014, 14:47

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Wir werden alles schriftlich machen. Aber wie ist das? Wenn ich das Haus kaufe an dem ein Carport angebaut ist, das Carport aber nicht auf meinem Grundstück steht, sondern auf dem des Nachbarn. Was für Risiken habe ich damit? Was ist wenn ich das Haus kaufe, ich aber das Carport nicht übernehmen will? Das Carport ist richtig an dem Haus angebaut. Kann er mir hinterher irgendwelche Probleme machen?

Ich hoffe das ich das verständlich beschreibe. Es ist für mich das erste Mal, dass ich ein Haus kaufe. Ich habe ein bisschen Angst vor bösen Überraschungen.

Wenn das Gebäude nicht auf eigenem Grundstück steht gehört es dem Grundstückseigentümer. Er kann die Miete jederzeit kündigen und sogar den Abbruch des Carports verlangen.

Zur Genehmigungsfreiheit: Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Bauvorschriften einhalten. Wenn nicht kann die Bausaufsicht jederzeit die Beseitigung verlangen. Siehe auch meinen Tipp

ttps://www.gutefrage.net/tipp/baugenehmigungsfreie-vorhaben :

Die Sache ist also sehr faul, Vorsicht!!!