Muss ich trotz gültiger Monatskarte 60 Euro Strafe an die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zahlen?

4 Antworten

woher weiß der Kontrolleur, ob du noch zur Schule gehst, die dir den Ausweis vorher ausgestellt hast?

Du gibst doch selbst an, dass der Ausweis ungültig ist!

Kümmere dich rechtzeitig um korrekten Fahrausweis und maule weder hier noch beim Beförderer rum!

Ich bin mir nicht sicher, ob du diese 60 Euro echt bezahlen musst.

Aber ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen. Denn das wäre ja dieselbe Strafe wie bei Schwarzfahrern. Du warst aber kein Schwarzfahrer, denn du hattest doch eine gültige Monatskarte. Nur der Schülerausweis war abgelaufen. Aber dass du noch Schüler bist, kannst du bestimmt beweisen.

Mein Tipp:

Versuchen würde ich's. Viel Glück :)

Geh zum BGV und zeig ihnen das Deine KArte noch Gültig ist, ist sie ja... also wo liegt das Problem musst halt nachzeigen 5 Euro zahlen 

Deine Monatskarte war nicht gültig, die ist nur dann gültig, wenn deine Trägerkarte und dein Schülerausweis auch gültig sind. Ist ja logisch, denn sonst könnte sich ja jeder so eine Monatskarte holen. Und fahren, ohne gültigen Fahrausweis kostet nun mal 60.- Euro, das ist auch "schwarz fahren". Wie oben schon steht kannst du nur noch mal anrufen, ob du einen gültigen Schülerausweis nachzeigen kannst, dann würde es nur 5.- Euro Bearbeitungsgebühr kosten. Aber das wäre dann kulant, das müssen sie nicht machen. Viel Glück!