Bußgeld zahlen ohne Beweise?

4 Antworten

Wenn du deinen Müll in Gemeinschasftsmüllcontainer entsorgst, dann sollte es im Einspruchsverfahren genügen, wenn du erklärst, dass du alte Post zusammen mit anderem Müll in einem Sack in den Sammelcontainer geworfen hast. Es muss offensichtlich jemand diesen Sack - in der Hoffnaung auf lohnenden Inhalt - aus dem Container entwendet und schließlich an anderer Stelle illegal entsorgt haben.

Wenn es keine anderen Beweis gibt, z.B. Zeugen, die dein Fahrzeug dort gesehen haben, dann muss das Verfahren eingestellt werden. Einspruchsfrist = 2 Wochen nach BG-Bescheid-Zustellung.

Der im Müll gefundene Brief mit deiner Anschrift genügt, um einen Bußgeldbescheid zu erlassen.

Wenn du die Tat begangen hast, dann zahle.

Wenn du die Tat aber tatsächlich nicht begangen hast, dann solltest du Einspruch einlegen (die Frist dafür beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides) und möglichst eine plausible Erklärung liefern, wie dieser Brief in den Müll gelangt sein könnte. Wenn du eine solche Erklärung hast, und es keine weiteren Beweise gibt, dann hat die Behörde kaum noch Wind in den Segeln und wird den Bußgeldbescheid zurückziehen.

Geochelone  24.04.2015, 07:38
genügt, um einen Bußgeldbescheid zu erlassen.

genügt aber nicht, um vor dem Amtsgericht Bestand zu haben !

Ich gehe mal davon aus du wohnst in einen Haus wo es Mitmieter gibt.

Es ist so wie mit Briefen die du nicht erhalten hast.

Jeder aus diesem Haus hat auf irgendeine Art und Weise zugriff auf deinen Briefkasten/Post.

Somit könnte es jeder sein der den Müll nicht Ordnungsgemäß entsorgt hat.

Mein Rat an dich.

Lass dich von einem Anwalt kostenlos Beraten.

Es gibt viele Anwälte die das machen.

Wünsche dir viel Erfolg.

War die Antwort Hilfreicher als "Nein..." ? :D

Messkreisfehler  22.04.2015, 05:45

Rechtsanwälte in Deutschland dürfen nicht kostenlos beraten...

Die Beweise werden dafür wohl ausreichend sein. Ein Brief mit der Anschrift reicht in aller Regel aus um ein Bußgeld zu verhängen.