Bußgeld wg. Falschparkens; falsches Fabrikat

8 Antworten

Wenn Du tatsächlich dort falsch geparkt hast, würde ich empfehlen, zu zahlen. Die Daten in den Bußgeldstellen werden über Code-Schlüssel erfasst. Legst Du Widerspruch ein, werden die Orignaldaten überprüft und wenn dort das richtige Fabrikat steht, erhälst Du einen korrigierten Bescheid - aber am Sachverhalt wird das wenig ändern. Es kann natürlich auch sein, dass das Originale Fabrikat nicht mehr zu ermitteln ist - aber darauf verlassen würde ich mich nicht.

Du kannst natürlich Einspruch einlegen + in dem Fall das die FZ-Marke falsch angegeben war ist die Anzeige sachlich nicht richtig.

Im Falle eines Einspruchs bekommt der, der die Anzeige gefertigt hat deine Gegenäußerung vorgelegt + es liegt an ihm die dann einzustellen oder diese richtig zu stellen. Ich denke mal das deine Chance unter 50% liegt das die Anzeige eingestellt wird, ist aber nicht unmöglich. Wenn du eine Retsschutz hast mach es mit einem Anwalt, du warst an diesem Tag nicht an dieser Örtlichkeit da du mit deinem FZ ganz weit weg warst - besorge dir ne Quittung + Zeugen von irgend was damit du (der Anwalt) deine Aussage untermauert.

Durch die Androhung einer Gerichtsverhandlung wird der Anzeigende (Polizist/AOD etc.), in diesem Fall wahrscheinlich die Anzeige dann einstellen...

Du wirst je selber besser als die User hier, ob die Beschuldigung zu recht besteht. Wenn Du falsch geparkt hast, solltest Du ein Einsehen haben und das auch bezahlen.

Erfolg wirst Du mit Deinem Einspruch sowieso nicht haben, jedenfalls nicht wegen flasche Angabe der Fahrzeugmarke.

Habe von einem ähnlichen Fall schon mal gelesen, dort wurde auch angefochten und gewonnen, versuch es und frag einen Anwalt.

Longhitter  16.01.2014, 11:02

Wer hat gewonnen? Der Falschparker oder die Bußgeldstellen?

FragaAntworta  16.01.2014, 11:09
@Longhitter

Der Falschparker, dort wurde die Automarke verwechselt und aufgrund dessen, es könnten sich ja auch noch andere Fehler eingeschlichen haben, wurde es fallengelassen.

Gehe mal in ein Fachforum und suche dort nach dem Begriff "heilbarer Fehler".

Vor allem, wenn das Fabrikat nicht klar draufsteht, kann sich jemand damit vertun. Man muss ja nicht alles kennen. Gewisse Dinge können nach Widerspruch einfach "geheilt" werden. Bei dem Kennzeichen jedoch geht es nicht um Kennen oder Erkennen sondern um das korrekte Ablesen. Das wird allenfalls in Zweifel gezogen, wenn neben Marke auch noch die Art des Fahrzeuges, die Farbe usw abweichen.