Bundeswehrbewerbung durch Vorstrafen gefährdet?
Hallo Leute,
ich habe heute zusammen und mit Absprache meines Karriereberater eine Bewerbung für die Bundeswehr erstellt und verschickt.
Infos dazu: 12-jahre Verpflichtung als Soldat ( Feldwebelsoldat, Fallschirmjäger, Panzergranandier, Bundespolizei), dass sind die Berufzweige die mir auf Wunsch empfohlen wurden und für die ich mich beworben habe.
Infos zu mir: Realschulabschluss + erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (Gesellenbrief) + Berufserfahrung. Daher wurde mir die Feldwebellaufbahn empfohlen anstatt Mannschaft etc. Perfekter BMI: 180cm 80kg sportlich, keine Krankheiten oder Operationen gehabt.
Mein Anliegen beinhaltet jetzt, da ich in der Vergangenheit ein paar Strafen hatte (lieste ich gleich auf) habe ich das bedenken das die mich nicht nehmen wollen bzw. zur Musterung einladen.
Strafe 1: Fahren ohne Führerscheins (2012)
Strafe 2: Verletzung der Schulpflicht ( 2010)
Strafe 3: Versuchter Diebstahl ( 2007 oder 2008)
Es liegen noch 3 andere Anzeigen vor die aber sofort eingestellt wurden da ich falsch verdächtigt wurde.
Ich habe zu meiner Bewerbung extra 2-Fach ausgefüllte Formulare mitgeschickt, die beinhalten welches Aktenzeichen die Strafen haben. Außerdem habe ich von der Staatsanwaltschaft eine komplette Liste der Anzeigen bekommen wo man 100%ig nachweisen kann wann und zur welcher Strafe es gekommen ist. (Formular aus meiner Strafakte) (genauer kann man es nicht haben)
Wie ihr sehen könnt sind schon einige Jahre vergangen und diese auch Verjährt.
Mein Karriereberater konnte sich nicht genau dazu äußern, da er nicht weiß wer alles angenommen wurde von den Bewerbern oder nicht (um einen Vergleich zu machen)
Die Frage ist nun...was denkt ihr darüber? Hab ich chancen und wo gut stehen die?
Mit freundlichen Grüßen Andy
2 Antworten
Das werden die dort entscheiden.
Eventuell wirst du ein Gespräch mit einem Psychologen dort führen, der wird dich darauf ansprechen.
Aber ich meine, das ist schon so lange her, und es ist auch nichts wirklich schlimmes, da wird denke ich nichts passieren. Die nehmen dich wenn sonst alles passt.
Schlimmer wäre es, hättest du Aggressionsprobleme, da man dir ja im Verlaufe deiner Arbeit ne Waffe in die Hand drückt.
Sprich Körperverletzungen etc. kommen nicht gut an.
Also mit Drogen- oder Alkoholproblemen ist man da sofort raus.
Aber wie ich schon sagte, beim Bund kommt es meist auf die Entscheidung eines Mannes (oder einer Frau) an. Das ist Russisch Roulette. Entweder du erwischt jemanden der dich durchwinkt oder jemand der sowas ungern sieht. Selbiges bei der Musterung. Da wirste entweder durchgewunken oder wegen einer Kleinigkeit geschmissen. Das Prinzip kennste aber sicher vom Gericht. Da kommt es oft auch einfach auf die Laune des Richters an ;-)
Naja viel Glück in jedem Fall.
vielen Dank :)
Kannst du vergessen. Waren vermutlich Jugendstrafen zur Bewährung, das hättest du gar nicht melden müssen, deshalb denkt jeder was ist denn das für ein Idiot der fast stolz den Mist erzählt den er verbockt hat.
Dein Berater trinkt wohl Morgens keinen Kaffee sondern Dünnpfiff.
Das wird nix
natürlich muss man das melden, steht sogar im Bewerbungsbogen der Bundeswehr. Anhand dessen sehen die auch die Ehrlichkeit.
Komisch das die bei der Staatsanwaltschaft schon direkt wussten worum es geht, weil die mehrere deswegen da hatten.
Also keine hilfreiche Antwort.
Du musst nur das melden was in deinem polizeilichen Führungszeugnis steht und das sind Vorstrafen.
Jugendliche Sünden werden alle getailgt, ausser Haftstrafen die nicht zur Bewährung ausgesetzt worden sind.
von deinen Taten dürfen die gar nichts wissen, da das aus Datenschutzgründen, nach Verbüssung (Sozialstunden, Bewährung) gelöscht wird.
Jugendstrafrecht ist auf Erziehung und nicht auf Bestrafung ausgerichtet. Deswegen wird da nicht vorbestraft also ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.
Ein vorbestrafter Jugendlicher also Haftstrafe abgesessen darf nicht studieren. Haftstrafe auf Bewährung wird nach der Bewährung gestrichen und du darfst studieren.
will dir nicht de Hoffnung rauben, sind Bagatelldelikte, du hättest davon keines nennen müssen. Spricht für deine Ehrlichkeit, und das kann ein Sachbearbeiter vielleicht mit einem Lächeln daher durchwinken.
Meiner Erfahrung nach ist in D der Ehrliche immer der Dumme gewesen...
meiner Ansicht ach liegen deine Chancen wegen dieses Fehlers bei 5 zu 95 ohne die Ehrlichkeit, wären sie bei 99% Gewesen.
Es wurde nach Vorstrafen gefragt, du hast keine Einzige in deiner Biografie, ist eine Falle gewesen und da bist du reingetappt.
Soldaten sollten Fallen wittern können, um zu überleben...da hast du einen echten Minuspunkt abgeliefert
ich wurde zwar angezeigt wegen körperverletzung aber da wurde ich falsch verdächtig und wurde sofort eingestellt (steht auch in der Akte so drin)
sonst nicht nein keine drogen oder alkohol oder sonst charakterlich negativ aufgefallen. Nur diese kleinigkeiten, die sogar nur zu einer geldstrafe geführt haben xD