Bundesagentur für Arbeit INKASSO?

3 Antworten

das sind forderungen aus bescheiden von leistungen die du bezogen hast. darum gehen die rückforderungen auch an dich. es gibt die möglichkeit dem aufgrund deiner minderjährigkeit damals zu widersprechen, auch wenn das wenig aussicht auf erfolg hat.

ansonsten musst du die sache stunden lassen mit hinweis auf dein studium und dann um ratenzahlung bitten. warum zahlt deine mutter das nicht in raten für dich zurück. sie hat doch die überzahlungen damals verbraucht für dich.

Das ist schon komisch wen das Amt deine Adresse kennt hätte es sich an dich  direkt gewendet da du da aber  minderjährig warst kann kein Inkassounternehmen ein recht dafür bekommen  von dir geld deswegen zu verlangen!

Die  Forderung gegen dich kann nicht vollstreckt werden wen das Amt  das   zb  nicht anerkennen will hat es auch ein Problemen das  wird kein Gericht erlauben den das hat deine Mutter   verbockt  und muss selbst das zurück zahlen!

Ein minderjähriger haftet  nicht  für die Eltern .!Zeige dem Amt  den Bescheid und  weise auch schriftlich darauf hin das du zu den  zeitpuntt  minderjährig warst!

Dürfte verjährt sein (§§ 45 SGB I, 113 SGB X).