Brille bei der Arbeit kaputt gegangengegangen?
Guten Morgen,
mir ist gestern bei der Arbeit meine Brille bzw. Das Gestell kaputt gegangen, nun hab ich mir heute ein Kostenvoranschlag beim Optiker machen lassen, mir wurde gesagt das ich das über die BG laufen lassen kann stimmt das oder muss ich selber die Kosten tragen und wie soll ich vorgehen wenn es wirklich über die BG geht? Zur erwähnung ich befinde ich im 2.Ausbildungsjahr! Danke für Hilfreiche Tipps :)
7 Antworten
Hoi.
Nein, so wie du es beschreibst, kannst du die Brille nicht über die BG abrechnen.
§ 8 SGB VII Arbeitsunfall
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).
Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.(3) Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.
Wenn du also die Treppe hinunterfällst und dir dabei die Brille kaputt geht, wird auch die Brille ersetzt - selbst wenn du keine weitere Verletzung hast.
"Hilfsmittel" sind nach dem Gesetz z.B. Brille, Hörgerät, Prothesen, orthopädische Schuhe, dritte Zähne, Rollstühle oder Rollatoren.
Ciao Loki
Deine Brille ist doch privatsache. Meine ging auh in der Schule kaputt, das ist halt Pech. Wenn dir dein Handy an der Arbeit oder in der Schule oder sonst wo kaputt gegangen wäre würde es auch nicht von irgendwem ersetzt.
Es lag an Ungeschicklichkeit. Ich verstehe echt nicht wieso immer alle meinen, das einem alles mögliche von jemandem bezahlt werden muss obwohl man selber unvorsichtig war.
Wenn das beiom Ausüben Deiner Tätigkeit passierte, kriegst Du das normalerweise ersetzt.
Red mal mit einem Vorgesetzten, wie Ihr das am besten regelt. Der wird Di entweder schon selber sagen können, was Du nun machts.. oder nennt Dir einen Ansprechpartner, wo Du das in Erfahrung bringen kannst (ggf. Deine BG selber)
Ach und bei ner kaputten Armbanduhr das selbe? Oder wenn dir bei der Arbeit dein Handy kaputt geht?
Wenn es im Rahmen eines Arbeitsunfalls war, kann man dies durchaus machen. Wenn Du Dich draufgesetzt hast, sie runtergefallen ist oder was auch immer, dann nicht.
Es gab zum Glück keinen Unfall mit körperlichen Schäden.
Eigenverschulden und daher musst Du die Kosten alleine tragen. Die Überschrift stimmt dem nach nicht, sie ist Dir beim Anfassen von der Nase gerutscht.
Nicht beim anfassen sondern beim anpacken
Wie genau unterscheidest du "anpacken" und "anfassen"?
Tja, wenn das in der Schule ein Unfall war, z.B. beim Sportunterricht oder eine Rangelei auf dem Pausenhof - dann hätte die Unfallkasse die Brille bezahlt.