Brief ohne Unterschrift gültig? ABC?

2 Antworten

Unabhängig von der Unterschrift wird die Hausverwaltung doch sicher dem Brief entnehmen können wer hier eine Mahnung schickt und eine Frist setzt.

Eine Mahnung wäre auch mündlich möglich, Probleme würde es dann aber mit der Beweisbarkeit geben. 

Die Mahnung per Einschreiben ist auch ohne Unterschrift nachweisbar und gültig.

Es gibt kein besonderes Formerfordernis für eine Mahnung. Von daher ist die Unterschrift nicht zwingend erforderlich.