Braucht ein " Quad " eine TÜV-Plakette?
Hi ,
hab seit heute ehn Quad ;Fahrzeugschein und -Brief ist vorhanden ...brauch ich nur noch eine Versicherung zum Anmelden oder muß ich ( wie beim PKW ) TÜV und ASU machen lassen ?
mfg
4 Antworten
das hängt davon ab, wie das Quad beschrieben ist. Wenn es eine Lof-Zugmaschine ist, dann benötigt es keine AU. Sollte es anders beschrieben sein (4-rädriges Kfz zur PersBeförderung etc.), dann wird ein AU-Nachweis benötigt. Diesen hat man allerdings nicht, wenn das Quad erst 2 Jahre alt wird, da man bei der Erstzulassung keine AU-Bescheinigung benötigt und auch keine erhält. Solltest Du noch alte Nummernschilder vom Quad haben, dann einfach nachschauen, ob beim vorderen eine AU-Plakette drauf ist oder nicht. Das Quad ist grundsätzlich auch HU-pflichtig, hier gilt das Gleiche wie für die AU (außer es läuft nur 45km/h mit Vers-Kennzeichen, dann entfällt alles)
Wenn Du einen Fahrzeugbrief und -schein für das Quad hast, ist es zulassungspflichtig. Also ja!
Wenn Fahrzeugschein dann ja
wenn Betriebserlaubnis dann nein
DH!
Viele Infos dazu gibt es auch hier: