Brandschutzgesetz im Treppenhaus

8 Antworten

Treppenräume sind i.d. R. immer die ersten Fucht- und Rettungswege! Ein Flucht - und Rettungsweg ist daher immer gänzlich freizuhalten und in ihm dürfen keine brennbaren Stoffe oder sonstige Gegenstände gelagert oder auf- oder abgestellt werden, wenn diese die Mindestfluchtraumbreite einengen. In Treppenhäusern oder in überbreiten notwendigen Fluren ( > 1,90 cm) können ggf. Möbel abgestellt werden, wenn diese verschlossen und weniger als normal entflammbar sind oder es handelt sich um nicht brennbare Geräte, wenn diese Vorrichtungen haben und genutzt werden, die ein, auch unbeabsichtigtes, Verbringen in den freizuhaltenden Fluchtweg ausschließen. Polstermöbel etc. in Treppenhäusern und notwendigen Fluren verbieten sich von selbst.

Es dürfen in ein Treppenhaus oder in einen notwendigen Flur nur die Einrichtungen an- oder eingebracht werden, die zu deren Nutzung erforderlich sind, wie: Teppenhaus- oder Flurbeleuchtung, Türöfffner, Sprechanlage aber keine brennbaren Stoffe, wie Teppiche, Holzvertäfelungen, Vorhänge, Polstermöbel, Elektro- oder Gasleitungen etc. pp. Es versteht sich von selbst, ein Treppenhaus oder ein notwendiger Flur darf nicht zum begehbaren Kabelschacht oder zu einer Gerümpelkammer verkommen. Für Kinderwagen oder wie hier: für einen Rollator muß deshalb ein Platz gefunden und zugewiesen werden, der die Sicherheit evtl. flüchtender Personen - auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung - nicht gefährdet. In meiner Dienstzeit hatte ich einmal für ein Hotel in München einen Nutzungsentzug verfügt, weil im einzig vorhandenen Treppenhaus (der erforderliche 2. Flucht- und Rettungsweg fehlte)unter anderem Vorhänge, Teppiche, Kleinmöbel, Kunstblumen und Stofftapeten eingebracht waren und der Hotelier sich beharrlich weigerte diese zu entfernen.

Mein Vorschlag, sprecht mit der auf den Rollator angewiesenen Person und sucht einen geeigneten Abstellplatz für die Gehhilfe, der aber nicht die Sicherheit der anderen Treppenhausnutzer gefährtet.

Karelien

Treppenräume sind i.d. R. immer die ersten Fucht- und Rettungswege! Ein Flucht - und Rettungsweg ist daher immer gänzlich freizuhalten und in ihm dürfen keine brennbaren Stoffe oder sonstige Gegenstände gelagert oder auf- oder abgestellt werden, wenn diese die Mindestfluchtraumbreite einengen. In Treppenhäusern oder in überbreiten notwendigen Fluren ( > 1,90 cm) können ggf. Möbel abgestellt werden, wenn diese verschlossen und weniger als normal entflammbar sind oder es handelt sich um nicht brennbare Geräte, wenn diese Vorrichtungen haben und genutzt werden, die ein, auch unbeabsichtigtes, Verbringen in den freizuhaltenden Fluchtweg ausschließen. Polstermöbel etc. in Treppenhäusern und notwendigen Fluren verbieten sich von selbst.

Es dürfen in ein Treppenhaus oder in einen notwendigen Flur nur die Einrichtungen an- oder eingebracht werden, die zu deren Nutzung erforderlich sind, wie: Teppenhaus- oder Flurbeleuchtung, Türöfffner, Sprechanlage aber keine brennbaren Stoffe, wie Teppiche, Holzvertäfelungen, Vorhänge, Polstermöbel, Elektro- oder Gasleitungen etc. pp. Es versteht sich von selbst, ein Treppenhaus oder ein notwendiger Flur darf nicht zum begehbaren Kabelschacht oder zu einer Gerümpelkammer verkommen. Für Kinderwagen oder wie hier: für einen Rollator muß deshalb ein Platz gefunden und zugewiesen werden, der die Sicherheit evtl. flüchtender Personen - auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung - nicht gefährdet. In meiner Dienstzeit hatte ich einmal für ein Hotel in München einen Nutzungsentzug verfügt, weil im einzig vorhandenen Treppenhaus (der erforderliche 2. Flucht- und Rettungsweg fehlte)unter anderem Vorhänge, Teppiche, Kleinmöbel, Kunstblumen und Stofftapeten eingebracht waren und der Hotelier sich beharrlich weigerte diese zu entfernen.

Mein Vorschlag, sprecht mit der auf den Rollator angewiesenen Person und sucht einen geeigneten Abstellplatz für die Gehhilfe, der aber nicht die Sicherheit der anderen Treppenhausnutzer gefährdet

Karelien

Entweder Ordnungsamt oder du fragst am besten mal auf dem Rathaus, falls es keine Ordnungsbehörde bei euch gibt. Die wissen immer Bescheid und sind auch ganz nett^^

Seehausen  20.12.2010, 16:45

Das ist neu! Seit wann weiß man auf "dem" Rathaus immer Bescheid??

dame82 
Fragesteller
 20.12.2010, 17:59

ich danke Ihnen für die Antwort das war die hilfreichste und daher haben Sie auch ein Daumen hoch von mir bekommen denn Sie haben mir als einzigste Person weiter geholfen und von Ihnen habe ich mich als einzigstes ernst genommen gefühlt

In den Bauordnungen der Bundesländern steht das die Rettungswege in voller Breite offen zu halten sind. Treppenhäuser und deren Ausgänge ins Freie gehören dazu. Das bedeutet das der Rettungsweg nicht durch da abgestellte Sachen (sei es ein Kinderwagen oder wie hier ein Rollator) eingeschränkt werden darf. Das ist der Fakt.

Nun ist es nicht so einfach einem Bürger der auf die Gehhilfe angewiesen ist zu sagen du darfstr da dein Gerät nicht hinstellen, was hat er für Alternativen?

Hier ist sehr wohl die Wohnungsgenossenschaft in der Pflicht. Sie hat die Bestimmungen der BauO hinsichtlich des Brandschutzes sicherzustellen und wenn da jemand wohnt der auf die Gehhilfe angewiesen ist hat man entsprechend zu reagieren.

Hier hilft es nur sich bei der entsprechenden Brandschutzbehörde kundig zu machen. Wer eine Berufsfeuerwehr in seiner Stadt hat dort oder beim Sachgebiet Brandschutz des Landratsamtes.

Mit Hilfe derer, sich mit allen Beteiligten an einen Tisch setzen und eine Lösung suchen. Vielleicht kann man ein abschließbares Behältnis vor die Tür stellen, ähnlich der Container wie sie für Mülltonnen verwendet werden.

Ein Problem was zur Zeit immer öfter auftritt. Und nicht vergessen, vielleicht ist man selbst eher als man denkt selber auf so was angewiesen.

Gruß Nomex

Wie wäre es mit demjenigen mal zu reden und eine Lösung zu suchen welche für alle Beteiligten hinnehmbar ist ?
Denn derjenige der den Rollator benötigt, befestigt den gegen Diebstahl bestimmt nicht aus Spaß oder um andere Mitbewohner zu ärgern im Eingangsbereich, sondern weil demjenigen wohl das Gehen schwer fällt.
.
Nicht immer auf sein Recht bestehen, sondern auch ein wenig Rücksicht gegenüber anderen aufbringen.