Blutabnahme bei Polizei verweigert aber trotzdem Blut abgenommen?
Was wenn man von der Polizei im Auto angehalten wird und einen auf die Wache mitnimmt weil man vor Ort den Alkoholtest verweigert.
Wollten dann Blut abnehmen. Da habe ich gesagt ne das möchte ich auch nicht also verweigert.
Später haben die gesagt die haben einen richterlichen Beschluss und würden mir jetzt Blut abnehmen. Aber habe nix gesehen von einem Beschluss die haben das nur behauptet und mitgegeben wurde mir auch nix. Wie kann ich mir sicher sein das es stimmte da ich bestimmt von 3 Uhr morgens bis knapp 6 Uhr da dumm rumsaß. Ich würde gerne ich Erfahrung bringen ob es wirklich diesen Beschluss gegeben hat!
Wie mache ich da?
11 Antworten
Wenn sie gesagt haben das sie einen richterlichen Beschluß haben, dann haben sie ihn auch. Der Beschluß wird fernmündlich eingeholt, der Bereitschaftsrichter füllt dafür zuhause auf seinem Laptop einen Vordruck aus und fertig.
Späterstens wenn Du die Anklageschrift bekommst wirst Du Dich davon überzeugen können.
Ein Anwalt kann Akteneinsicht verlangen. Allerdings hättest du dir den Beschluss direkt vor Ort zeigen lassen können und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie es nur behaupten haben und es keinen existiert.
Über einen Anwalt sollte das klappen.
das ist doch kein Problem, es gibt Telefon und es reicht ein Anruf, der Richter stellt das aus und kann nachgereicht werden.
Reiche Beschwerde gegen die Blutentnahme ein. Das machst du beim zuständigen Landgericht. Sie überprüfen die Rechtmäßigkeit des Eingriffs.
Ich gehe aber davon aus, dass ein Beschluss vorliegt. Dieser Beschluss muss dir weder vorgezeigt noch ausgehändigt werden,.es reicht vollkommen aus, wenn der Richter die Maßnahme telefonisch anordnet. Erst nachträglich gibt es den Beschluss in Schriftform.
Was für einen Beschluss?
Natürlich den, den ich mir per Telefon von Richter hab geben lassen. Dauert weniger als 5 Minuten. Das ist übrigens kein theoretisches Wissen, sondern praktische Durchführung.
Merke: Zukünftig bitte zuerst Texte lesen, sich bemühen den Inhalt verstehen und erst dann antworten. Diese einfache Regel solltest auch du beherrschen können.
Was für einen Beschluss? Glaubst du erntshaft, die warten ab, bis sich der Promillewert abbaut und nach über 3 Stunden kaum mehr hochrechnen lässt, weil sie keinen schriftlichen Beschluss vorlegen können?
Dann lies § 81a I, II StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html): Polizeibeamte dürfen bei Anfagngsverdacht einer Trunkenheitsfahrt "ohne Einwilligung des Beschuldigten" "bei Gefährdung des Untersuchungserfolges" Blutentnahme zur Festellung der BAK durch einen Arzt beauftragen :-O
Da der Bluttest sehr viel genauer und beweiskräftiger als einen Atemtest ist, hast du dir da ein schönes Eigentor geschossen. Gut so für die anderen Verkehrsteilnehmer. Schlecht für dich und deinen Advokaten.