Blitzer wegen Probezeit auf Vater schieben?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,
ich bin kein Jurist und kein Kenner, wie das alles abläuft. Wenn es aber rauskommt, wärt ihr beide dran... Aber das ist dir ja auch bewusst. Und die Konsequenzen wären wohl etwas härter, als nur ein Aufbauseminar für dich...

Die haben viel zu tun bei der Polizei. Werden also nicht genauer drüber schauen... (Das glaube ich zumindest) Sollte also durchkommen.

Garantieren kann dir keiner, ob das raus kommt, oder nicht. Hoffe aber für dich, dass ihr beide da unbeschadet rauskommt. Hauptsache, du hast daraus gelernt und fährst langsamer!!! Ne, jetzt ernsthaft. 40km/h sind unglaublich viel! Nehm dir das zu Herzen und tobe nicht so rum auf der Straße. Dafür sind die nicht gedacht! Du stellt sonst eine große Gefahr dar! Mache dir das Bewusst!!! Man überschätzt sich viel zu sehr....

Ansonsten alles Gute...

LG :)

PS: Du machst dir nur einbisschen Gedanken? :D
Ich würde sterben vor Aufregung! -.-

Tja, die Gedanken hättest Du Dir vorher machen sollen. Jetzt bleibt nur abwarten und hoffen, dass es nicht auffällt.

Wäre ich Dein Vater gewesen, hätte ich das nicht gemacht. Du hast ja wohl das Aufbauseminar nötig, wenn Du es selbst nach einmal blitzen nicht gelernt hast. 

Denk einfach mal über Deine Fahrweise nach... Du trägst Verantwortung im Straßenverkehr und das nicht nur für Dich, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer, die durch dein Fehlverhalten zu Schaden kommen könnten 

Das liegt jetzt am Sachbearbeiter, wenn dem Zweifel kommen, z.B. wegen des Altersunterschied, kann er Amtshilfe beantragen und das Foto wird überprüft.

Das ist sehr gewagt. Das Bild auf dem Brief, ist bei weitem nicht so Scharf, wie die Originale die die Bußgeldstelle auf dem Computer hat.

Welche Folgen hat eine Falschangabe?

Wenden wir uns zuerst einmal dem Strafrecht zu:

Eine
vorsätzlich falsche Fahrerbenennung wird als falsche Verdächtigung mit
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Dies

kommt auf den, der falsche Angaben macht, definitiv zu, solange

gegenüber dem Angegebenen die Ordnungswidrigkeit noch nicht verjährt

ist, also innerhalb der ersten 3 Monate.Das heißt:

Nach
Eintritt der Verfolgungsverjährung kann eine falsche Angabe kein
behördliches Verfahren gegen die genannte Person mehr herbeiführen

, eine falsche Verdächtigung scheidet also aus.

Eine Sonderkonstellation liegt vor, wenn man einen ausländischen Fahrzeugführer innerhalb der ersten 3 Monate angibt
– hier wird ebenfalls keine falsche Verdächtigung vorliegen, da man
selbst nie damit rechnet, dass gegen den ausländischen Staatsbürger ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.

Quelle: http://www.focus.de/auto/experten/winter/fahrerfeststellung-im-bussgeldverfahren-geblitzt-jetzt-einfach-einen-anderen-fahrer-angeben-ein-trick-mit-hohem-risiko_id_4571809.html

Karl37  02.03.2016, 20:13

Der Anhörungsbogen hebt die Verjährungsfrist auf.

Rockuser  02.03.2016, 20:16
@Karl37

Das steht außer Frage.

Du wirst sehr arm dran sein, sollte die Polizei das Alibi deines Vaters überprüfen und feststellen, er kann es nicht gewesen sein.