Bleibt der Haftbefehl bestehen?

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Da ihr Ratenzahlung vereinbart habt und du dich hoffentlich daran hältst, sind natürlich Vermögensauskunft und Termine dazu hinfällig.

Einen Haftbefehl gibt es nur, wenn der Schuldner sich weigert zu zahlen und(!) die eidesstattliche Versicherung (sprich Vermögensauskunft) verweigert. Da ihr euch auf Ratenzahlung geeinigt habt, ist natürlich der Haftbefehl hinfällig. Einen Haftbefehl, weil man nicht zahlen kann, gibt es nicht. Schulden machen ist nicht strafbar (sonst würde unser Bundesfinanzminister lebenslang bekommen).

Trotzdem ist es besser, ihn telefonisch, ggf. per Email oder Fax (es gibt kostenlose Faxdienste im Internet) zu erreichen.

Jewi14  23.06.2014, 08:39

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung kann von Ihren Gläubigern beantragt werden, wenn ein vollstreckbarer Titel vorhanden ist und

eine Pfändung ganz oder teilweise erfolglos war, oder Sie die Durchsuchung Ihrer Wohnung verweigert haben, oder der Gerichtsvollzieher Sie trotz vorheriger Ankündigung seines Besuches wiederholt nicht in Ihrer Wohnung angetroffen hat. http://www.meine-schulden.de/ratgeber/eidesstattliche_versicherung

Da du Ratenzahlung leistet, ist die Pfänung nicht erfolgreich. Der Gerichtsvollzieher und Gläuber will dich nicht im Gefängnis sehen, er will sein Geld und das kommt jetzt ja.

Lese auch das durch: Wenn Sie dem Gerichtsvollzieher überzeugend erklären können, daß die Forderung innerhalb von sechs Monaten gezahlt wird, vertagt er den Termin. Sofern Sie eine Ratenzahlung anbieten wollen, die über sechs Monaten hinausgehen, sollten Sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Er ist häufig bereit, sich auf eine Ratenzahlungsvereinbarung einzulassen, auch wenn dies länger als sechs Monate dauert. Dann wird er den Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zurücknehmen.

Wenn du mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vereinbart hast,wird es doch sicherlich erledigt sein. Falls du einen Termin hast,dann halte ihn auch unbedingt ein.

Hey,

sowas ist immer blöde.

Am besten Termin wahr nehmen und dann Vorort "aushandeln" das es nicht nötig ist die Vermögensauskunft zu unterschreiben da eine Ratenzahlung ja vereinbart ist.

Eine Vermögensauskunft ist dann notwendig wenn absolut nicht gezahlt werden kann.

Nein, der Haftbefehl ist mit der Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig.

LG

Wenn Du Ratenzahlung vereinbart hast, musst Du nicht hin...

Versuch ihn zu erreichen. Ja, musst du machen. Möchte er eine eidesstattliche Versicherung von Dir, dann gib sie ihm. Gruss Bordie