BKA kann von der Kautionsabrechnung abgerechnet werden?


01.04.2021, 15:58

Hier das Bild

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ich rechne da 181 EUR Auszahlungsbetrag und nicht 78. Und wenn du nachweisen kannst, dass die Miete bezahlt war, kommen die 140 dazu, das sind dann 321 EUR Auszahlung.

Oder verwechselst du Guthaben mit Nachzahlung? Ein Guthaben aus der BK-Abrechnung hat ja eigentlich nichts in der Kautionsabrechnung zu suchen. Eine Nachzahlung darf aufgerechnet werden.

philhcks187 
Fragesteller
 01.04.2021, 16:01

Hi, ich hab dir mal das Bild beigefügt. Anscheinend wurde beides verrechnet. Ich komme auch auf die 300 paar Zerquetschte

albatros  02.04.2021, 01:35
@philhcks187

Da stimmt doch meine Rechnung. Lege also schriftlich per Einwurfeinschreiben Einspruch ein und setze Frist für die Rückzahlung bzw. Auszahlung und kündige bei / für Verzug Rechtsmittel an (Mahnbescheid bzw, Klage auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB.

Beleg für gezahlte Miete beifügen.

Die Abrechnung ist schon korrekt. Du musst nun lediglich beweisen, dass Du die Miete bezahlt hast, die der Vermieter von der Kaution einbehalten hat. Dann passt es wieder.

philhcks187 
Fragesteller
 31.03.2021, 14:01

Okay, aber warum darf die Betriebskostenabrechnung dagegen gerechnet werden? Das ist doch eigentlich auch mein Geld oder nicht?

ThisIsJustMeHH  31.03.2021, 14:05

"Die Abrechnung ist schon korrekt." Ja? Dann würde mich aber echt mal interessieren welche Mathematik Version dazu führt dass man bei einer Kaution von 270€ und einem GUTHABEN von 51€ aus der Nebenkostenabrechnung bei einer Verrechnung mit 140€ Mietschulden eine Auszahlung von 78€ heraus kommt.

bwhoch2  31.03.2021, 14:09
@ThisIsJustMeHH

Da habe ich wohl zu schnell gelesen und noch schneller gedacht. Du hast recht. Auch wenn die 51 € eine Nachzahlung aus BKA 2019 wären, ist die Rückzahlung von 78 € zu wenig (um 1 €!).

Also doch besser alles nochmal genau anschauen.