Bitte weiterführen.. (Polizei, Zoll, usw.)?

3 Antworten

Polizei und Polizeibehörden allgemein: Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Beseitigung von Störungen der ÖS und Ordnung.

Landespolizei: allgemein zuständige Polizei. Zuständig auf Landesgebiet beschränkt. Strafverfolgung. Schütz privater Rechte.

Bundespolizei: Polizei mit Sonderzuständigkeiten, wie z.B. Bahnpolizei, Grenzpolizei, Luftsicherheit. Strafverfolgung. Schutz privater Rechte. Zuständig im gesamten Bundesgebiet, häufig auch außerhalb Deutschlands tätig. Die Definition: "Kontrolle von Ein- und Ausfuhr von Menschen" würde ich tunlichst vermeiden.

Zoll: Finanzverwaltung, ist keine Polizei, hat aber in einigen Bereichen vollzugspolizeiliche Aufgaben. Strafverfolgung (wobei in einigen Bereichen die HZÄ staatsanwaltschaftliche Befugnisse haben).

Tamchen178 
Fragesteller
 21.03.2019, 15:17

Ich meinte natürlich Kontrolle von Ein und Ausreise von Menschen.

Landespolizei: Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Von was? Ganze Sätze schreiben und nicht nur Stichworte

Bundespolizei: Kontrolle von Ein und Ausfuhr von Menschen?

Menschen sind keine Ware und werden weder ein noch ausgeführt, achte auf Deine Wortwahl!

Durchsetzung wirtschatlicher Interessen kannste bei allen dazu schreiben.