Bis wann darf man an Samstagen laute Musik spielen lassen?

12 Antworten

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Hey ayda12,

vom Gesetz her gesehen gibt es keine Uhrzeit an die die Ruhestörung durch Musik gebunden ist.

Der unzulässige Lärm ergibt sich aus dem § 117 OWiG und nennt keine Uhrzeiten. Hier geht es einzig und allein darum, dass vermeidbarer Lärm geahndet werden kann und ein Bußgeld bis zu 5000€ nach sich ziehen kann.

Dieses utopische "Nachtruhe ist ab 22 Uhr" - Gespinnst geistert aber nicht ohne Grund in den Köpfen der Menschen herum.
In den meisten Mietverträgen ist einen Hausordnung eingeflochten, die eine solche Nachtzeit (z.B. von 22 Uhr bis 6 Uhr) vorschreibt, durch die Unterschrift auf dem Mietvertrag verpflichten sich die Mieter sich an die Nachtruhe zu halten. Ein Verstoß kann dann bis zur Kündigung des Mietverhältnisses gehen.

Um dem entgegenzuwirken musst du bei einer privaten Feier jeden Nachbarn in der Gegend vorrwarnen und nachfragen ob sie etwas dagegen haben. Theoretisch ist die Party Geschichte, sobald auch nur ein Nachbar etwas dagegen einzuwenden hat.

In der Praxis sieht das aber folgendermaßen aus:
Ruft jemand die Polizei, wird sich diese das Ganze aus der Nähe anhören und entsprechende Maßnahmen treffen:

  1. Zunächst einmal wird der Verantwortliche (also der Störer) zur Ruhe ermahnt, ist dieser einsichtig läuft das Gespräch sehr entspannt und ruhig ab. Ist der Störer renitent und uneinsichtig, reagieren die Beamten dann auch entsprechend schroff.
  2. Hält sich der Störer nicht an die Anordnung (Ruhe bzw. "Musik leiser") dann kommen sie wieder und der Ton wird sehr rau. Entweder wird dann nocheinmal ein letztes Mal zur Ruhe ermahnt oder direkt die Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben (siehe: § 117 OWiG)
  3. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit die Party aufzulösen (Partygäste: Platzverweis für den Abend) und die Anlage/Laptop/Musikboxen werden mitgenommen (können aber am nächsten Tag von der Dienststelle abgeholt werden).
  4. Ist der Störer dann immernoch renitent und wirklich aggressiv kann auch dieser dann für eine gewisse Zeit mitgenommen werden (wird aber nur als letzte Maßnahme durchgeführt).

Kommt es jetzt wirklich nur ab und zu dazu, dass du die Musik zu laut hast und wird das Ganze nicht zur Angewohnheit, dann werden deine Nachbarn sicherlich auch nicht sofort die Polizei rufen. Ein entspanntes Nachbarschaftsverhältnis hilft dabei sicherlich eher weiter, als "kriegsähnliche" Zustände. Grundsätzlich gilt: Wer freundlich fragt fährt die bessere Schiene ;-)

"rechtlich gesehen" darfst Du GAR nicht Musik spielen, die lauter ist als Zimmerlautstärke. ich gehe davon aus, daß Dir das Dein Mietvertrag verbietet. Der Wochentag ist dabei völlig egal.

Innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten (in den meisten Bundesländern 22 bis 6 Uhr) begehst Du dann sogar eine Ordnungswidrigkeit. Mit dem Ergebnis, daß die Polizei das unterbinden kann und bei mehrfachen Zuwiderhandlungen auch die Musikanlage einkassieren kann. Und außerdem auch ein Bußgeld verhängen kann.

Ich würde deine Nachbarn einmal in deine Pläne einweihen. Damit diese sich darauf einstellen können. Ne Woche vorher macht man sowas normalerweise. Zur Not noch einen Zettel unten an die Tür hängen, damit es nicht vergessen wird. Ansonsten ist 22 Uhr so eine Zeit, wo die Musik wenigstens einen Gang runter geschaltet werden soll (Wenn die Nachbarn eingeweiht sind). Sonst ist damit um 22 Uhr schluss und es wird mit Raumlautstärke zu tanzen! ;-)

Auch bei einer Party am Samstag gilt ab 22 Uhr Nachtruhe.

Häng am besten morgen früh einen Zettel ins Treppenhaus, an die Briefkästen zum Beispiel. Wenn Du sie persönlich kennst, dann kannst Du es natürlich auch persönlich sagen. Und biete an, dass sie auf ein Bier vorbeikommen können ;)

Rechtlich gesehen gar nicht. Nur nach 22 Uhr kann das richtig unagenehm für dich werden