Bis wann darf ich bei mir in der Wohnung Staubsaugen?
Meine Katze hat eben gerade meine Blümchen von der Fensterbank gekickt, da es 21:50 war ... hab ich gedacht, "saugst du die Erde noch mal schnell weg, dauert ja keine 2Minuten..."
Da klopft es auch schon mal wieder gegen das Heizungsrohr...den neue Nachbarn der über mir wohnt, scheint es wohl zu stören...
(Der hat sich letztens auch schon über den Schleudergang meiner Waschmaschine beschwert-ich stell die Maschine immer um 5:50Uhr wenn ich morgens das Haus verlasse an. D.H. frühstens um 7 ist die am Schleudern.)
Wie ist das darf ich vor 22Uhr saugen und ab 6Uhr morgens Wäsche waschen.
Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen
16 Antworten
Außer an Sonn- und Feiertagen. Da herrscht ganztägig das Ruhegebot. (So das Gesetz)
Es kann allerdings sein, das eure Hausordnung etwas anderes besagt. Da solltest Du mal rein schauen. In manchen steht ab 7:00 Uhr darfst Du erst.
Da würd ich mir gar keine Gedanken machen, wenn der Nachbar klopft. Das sind ganz normale Zeiten. Und wenn es ihn trotzdem stört ist das sein Problem.
Bei uns würde man von der Waschmaschine gar nichts mitbekommen, auch nicht wenn sie bei Kochwäsche schleudert. Saugen bei geschlossenen Türen und Fenstern hört auch kein Mensch. Nur ein Profi-Teppich-Reinigungsgerät könnte stören. Ich finde, Dein Nachbar stellt sich an. Oder hat Langeweile ...
Nachtruhe gilt erst ab 22 Uhr, und um 7 darf deine Waschmaschine auch schon wieder laufen.
Staubsaugen und Wäscheschleuder nicht in der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr und während der Mittagsruhe. Also alles noch im grünen Bereich. Außerdem hast du nicht die ganze Wohnung gesaugt. Gibt schon komische Zeitgenossen.
Stimmt, aber nicht ganz. Nur auf Bundesebene ist die Mittagsruhe nicht geregelt. Es gibt aber unterschiedliche Regelungen auf Landesebene. Außerdem können die Gemeinde selbst Regelungen treffen.
lt. Gesetz gibt es keine Mittagsruhe. Höchstens lt. Hausordnung.