Bin beim Dealen erwischt was passiert jzt?
Hallo ich bin 16 Jahre alt und hab ab und zu gras verkauft (geringe Mengen (10g)) ich hab aber auch andere Sachen verkauft die ich jzt nicht nennen möchte, aber neulich haben sich zwei Mädchen mit von mir gekauften E`s in der Schule zugeballert und haben als sie erwischt wurden gestanden das sie das von mir haben. ich bin von der Schule geflogen und Kollegen haben deswegen den Bruder von der einen verprügelt, den ich vorher bedroht habe. meine Frage ist, mit was für einer Strafe muss ich rechnen? (die Polizei hat auch bei mir Tazer und Butterfly gefunden)
7 Antworten
Wahrscheinlich kriegste demnächst eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden aufgebrummt.
Feine Sache mein Lieber. Da kommt so einiges zusammen.
Erstmal ein Verstoß gegen §29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG durch dein Handeln mit Ecstasy (wichtiger Bestandteil ist Methylendioxymetamfetamin, zu finden in Anlage I BtMG).
Dann noch eventuell noch ne Anstiftung nach §26 StGB zur gefährlichen Körperverletzung nach §224 Abs. 1 Var. 4 StGB, durch die Prügel der "Kollegen" (ich nehme an du hast denen ja auch was erzählt).
Bedrohung nach §241Abs. 1 StGB.
Unerlaubter Waffenbesitz aus §2 Abs. 1 i.V.m. §40 Abs. 1 WaffG.
Immerhin bist du 16, das JGG greift für dich. Bei all dem Sche*ß den du verzapft hast, wette ich mindestens auf Jugendarrest i.S.d. §16 JGG. Aus §16 Abs. 4 JGG ergibt sich die Strafzumessung von 1-4 Wochen.
Aber: Ich vermute Jugendstrafe nach §17 JGG. Vor allem durch die Schwere der Schuld (Abs. 2).
Die geht, nach §18 Abs. 1 S. 1 JGG von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Den Rest kann dir nur noch der Richter erzählen.
Plus waffen besitz
sry sollte es nicht noch ma schreiben !
Verlass das Land!
Du kannst und solltest Dich an die Jugendgerichtshilfe Deines Gerichtsbezirks wenden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendgerichtshilfe
(Auszug)
Die Jugendgerichtshilfe berät die jungen Straftäter und ihre Familien,
nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein
mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (z. B. Vermittlung und
Überwachung sozialer Arbeitsstunden oder eines Verkehrserziehungskurses,
Besuch in der Justizvollzugsanstalt, Durchführung einer
Betreuungsweisung oder eines Sozialen Trainingskurses usw.