"Bilder-Diebstahl" in Kleiderkreisel. Darf man den Schadensersatz unter sich klären?

1 Antwort

Hallo,

sofern du die Bilder selbst gemacht hast und wie du schreibst von der anderen Person ohne deine Zustimmung genutzt wurde, dürfte das eine Verletzung der Urheberrechte darstellen, siehe auch: http://t3n.de/news/recht-andere-eigenen-fotos-klauen-rechte-269383/

Wenn die andere Person eine Entschädigung nun anbietet und du mit der Höhe einverstanden bist, würdet ihr euch also außergerichtlich einigen, d.h. m. E. ist dafür kein Anwalt notwendig.

Auf jeden Fall sollte die Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unterschrieben werden. Damit wäre der Vorwurf einer Erpressung haltlos, denn die andere Person würde diese Erklärung ja nicht freiwillig unterschreiben.

mausell94 
Fragesteller
 21.10.2015, 23:18

Vielen Danke :)