Bilder aus dem Internet als Avatar in Browsegames verwenden - Urheberrecht

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Nein, nicht erlaubt 80%
Klar, erblaubt 20%

4 Antworten

Nein, nicht erlaubt

Jedes Werk unterliegt erstmal dem Urheberrecht. Insbesondere ein Bild, auch aus dem Internet, das du veröffentlichen willst. (Ein Avatar in einem Browserspiel ist ja ein öffentlich gezeigtes Bild.)

Es kann natürlich sein, dass das Bild inzwischen gemeinfrei ist (weil der Künstler schon vor mehr als 70 Jahren gestorben ist), dass das Bild z. B. unter Creative Commons veröffentlicht worden ist oder dass du dir die Erlaubnis, das Bild als Avatar zu verwenden, mit dem Rechteinhaber ausgehandelt hast. Dann ist es selbstverständlich erlaubt. Aber im letzten Fall nur dir (und anderen mit Sondervereinbarung), und dir nur für diesen Zweck.

Knorpel321 
Fragesteller
 30.09.2014, 21:29

Okay, danke dir.

Nein, nicht erlaubt

Das Urheberrecht gilt je nach "Schöpfungstiefe" bis 50 oder 70 Jahre nach Ableben des Verfassers! (die Erben können auch kassieren, und mit denen ist meist nicht zu Spaßen!) Das bedeutet, wenn er entdeckt dass sein Bild ohne Erlaubnis verwendet worden ist, kann er Dir eine Rechnung mit doppeltem Satz schicken. Zahlst Du die, dann darfst Du das weiter verwenden, aber nur für diesen einen Zweck, nicht noch in einem anderen Game oder einem Forum oder einer Social Media Plattform, dafür kommt dann eine Extra Rechnung! Also in noch nicht entdeckten und berechneten Webseiten das Bild ganz schnell raus nehmen!

Mit meinen Bildern handhabe ich es so, dass ich regelmäßig eine Netzsuche starte, und wenn ich ein Bild von mir entdecke, zuerst mal recherchiere wer das ist? Ist es ein Privatnutzer, so fordere ich ihn auf zur Namensnennung / Link auf meine Facebook-Seite (Stativfreund), oder das Bild umgehend zu entfernen. Ist es ein gewerblicher Nutzer, der das zB für seine Website genutzt hat, dann bekommt der von mir die erwähnte Rechnung, verbunden mit der Aufforderung offenzulegen wo er das Bild sonst noch verwendet hat (Printwerbung, Visitenkarten, Briefbögen, Flyer, Werbemails, Schaufensterbeklebung, ...), damit ich das mit einfachem Satz berechnen kann. Macht er das, alles ok, und er muss seinen Unternehmensauftritt nicht komplett ändern! Ansonsten geht es nach 2 Wochen zum Anwalt - ich mache mir nicht die Mühe für tolle Bilder, und andere verdienen alleine mit meinen Bildern!

Das muss aber nicht jeder Fotograf so handhaben! Die einen geben alles sofort an einen Anwalt, ohne Prüfung des Einsatzes, anderen ist alles egal und machen gar nix. Tendenziell wirst Du bei Berufsfotografen eher den harten Weg finden, bei Amateuren oder Nebengewerbe eher meinen Weg, bei Spaßknipsern mit Handyfotografie eher die "egal-Einstellung".

Der richtige Weg für Dich als Nutzer ist also, immer zu suchen wer der Urheber ist, und den zu fragen ob Du sein Bild und unter welchen Bedingungen einsetzen darfst. Belege dazu, dass es nicht kommerziell genutzt wird. Üblich ist bei privater Nutzung eine Namensnennung oder Link zum Urheber (damit der vielleicht auch mal einen zahlungskräftigen Interessenten für seine Bilder findet)!

Es gibt allerdings auch Fotografen, bei denen gibt es kein Bild ohne Geld! Frei nach dem Motto "wenn der 2000 Euro für einen Gaming-PC auf den Tisch legen kann, dann sind auch 200 Euro für mein Bild nicht zu viel - meine Kameraausrüstung im Wert von 12.000 Euro will auch bezahlt werden!" Klaust Du dessen Bild, dann kommt ganz schnell ein Brief vom Anwalt mit einer Rechnung über 400 Euro (in diesem Beispiel, das kann auch deutlich mehr sein) zzgl. Anwaltskosten, und so schnell wie möglich danach das gerichtliche Mahnverfahren! Der Anwalt kennt die Wege, und hat gar keine Lust sich selber darum zu bemühen!

Nein, nicht erlaubt

Ohne Eiverständnis des Urhebers ist das nicht zulässig.

Knorpel321 
Fragesteller
 30.09.2014, 21:23

Joar, logischerweise kann ich den Urheber nicht einfach so erreichen.

Trotzdem danke für deine Antwort.

jurafragen  30.09.2014, 21:28
@Knorpel321

So logisch ist das jetzt nicht unbedingt. Aber genau das gibt Dir auch nicht das Recht, das Bild einfach zu verwenden.

Klar, erblaubt

Wenn es kein Copiright hat, eigentlich schon. ;-)

LG Jack

Knorpel321 
Fragesteller
 30.09.2014, 21:13

Woher weiß ich, ob es geschützt ist?

jurafragen  30.09.2014, 21:20

Wir sind hier nicht in den USA oder Großbritannien. Hier gibt es kein Copyright, sondern das Urheberrechtsgesetz.

Knorpel321 
Fragesteller
 30.09.2014, 21:21
@jurafragen

Und damit ist jedes Bild geschützt, oder?

Ich kenne mich damit absolut nicht aus...

jurafragen  30.09.2014, 21:24
@Knorpel321

Ja, natürlich ist es das. Jedenfalls wenn es eine gewisse Schöpfungshöhe hat. Ein Bild vom blauen Himmel wird diese Schöpfungshöhe nicht erreichen.

Knorpel321 
Fragesteller
 30.09.2014, 21:27
@jurafragen

Das klingt logisch.

Wie wäre es, wenn es einfach ein Bild eines Autos oder einer Person wäre, würde das die Schöpfungshöhe erreichen?

jurafragen  30.09.2014, 21:30
@Knorpel321

Ja und wenn es das Abbild eines anderen Menschen ist, dann hat diese,Person auch noch Rechte an dem Werk.

Knorpel321 
Fragesteller
 30.09.2014, 21:32
@jurafragen

Okay, danke