BID - BAYERISCHER INKASSO DIENST - TOCHTER FIRMA v.1+1 telefon....betrüger od.ehrlicher abzocker?
hallo, wer hat auch schon umgehend statt die 1.mahnung d.tel.rechnung b.abbuch.rückläufer .......!! u.post v.d. BID erhalten ......??? die überweisung war aber schon auf d.weg.....!!! d.lieben abzocker velangten trotzdem d. 70.- gebühr.....!!! dies ist gesetzeswiedrig .....u.genau d.wissen d.HYÄNEN auch .....!!! da umgehend u.ohne mahnung die abzock INKASSO ihren reibach um jeden preis maxhen wollte......!!! wem gings ebenso u.hat nicht bezahlt.....??? wohin kann man sich mit dem ABGEZOCKE wenden ......???? u.kriegt dann auch 100% wirksame hilfe gegen d." lieben parasiten "........!!!! herzl.dank
1 Antwort
Im Grunde ist das doch ganz einfach festzustellen, ob man eine Zahlungsverpflichtung eingegangen ist oder nicht.
Wenn du keine Zahlungsverpflichtung eingegangen bist, kannst du diese Inkassomitteilungen ignorieren.
Hast du allerdings versäumt eine Rechnung zu zahlen und bekommst eine Mitteilung von einem Inakssobüro, dann solltest du genau prüfen, ob die aufgeführten Mahnkosten rechtlich haltbar sind.
In vielen Fällen werden viel zu hohe Mahnkosten und Gebühren von den Inkassobüros in Rechnung gestellt, die man nicht zahlen muss.