BG und Tod eines Mietglieds der Bedarfsgemeinschaft?

2 Antworten

Die Familie sollte zum Amt gehen und endlich das Gespräch führen, das seit Oktober überfällig ist. Und sich vorher gut überlegen, ob sie nicht auch selbst  ein bisschen mitverantwortlich ist...

Wenn sie sich das nicht zutraut - es gibt Sozialberatungsstellen (z.B. von Diakonie, Awo, Caritas), wo einem gegen einen geringen Unkostenbeitrag geholfen wird.

moment, hier läuft was falsch. wenn der vater tot ist, wird er aus der bg gestrichen. wenn der sohn mit dem studium anfängt, wird er aus der bg gestrichen auch miettechnisch. die miete wird nur noch durch fünf geteilt und die bg erhält nur noch miete für vier personen, der sohn bekommt bafög und muss aus diesem den mietanteil bestreiten oder eben arbeiten gehen um den betrag zu finanzieren. er hat keinen anspruch mehr auf alg2.

die miete wurde nicht gesenkt, nur falsch berechnet und verteilt.

wenn eine kostensenkung erfolgen sollte, dann hätten sie bescheid bekommen. hier muss einfach nur mal zum jobcenter gegangen werden und um korrektur des bescheides gebeten werden. der sohn soll seinen anteil an mutti abgeben und gut ist.