Bewerbungsgespräch - Lügen, sagen man hätte einen Minijob?

11 Antworten

Ja, das denke ich ! Ich als Arbeitgeber würde Dir auftragen, mir ein Arbeitszeugnis von dort vorzulegen. Nicht als Kontrolle, sondern um die Einschätzung eines anderen Arbeitgebers zu hören. Lieber bei der Wahrheit bleiben, auch wenn man nichts gemacht hat. Dies kann man ja auch gut verpacken in dem man z. B. sagt, dass man festgestellt hätte, dass dieses "Nichtstun" eben nicht gut für sich wäre und man sich auf neue Aufgaben freuen würde...

sinnvoller wäre es die Wahrheit zu sagen, der Chef sucht ja Leute die Arbeit suchen, da ist es eher schlecht zu sagen das man schon Arbeit hat. Nachher denkt der Chef er muss eine Kündigungsfrist von dir einhalten und kann dich nicht sofort beschäftigen.

Ich denke nicht das er da nachforscht. Aber sollte der Job nichts mit dem derzeitigen zu tun haben, kannst du ja trotzdem diesen erwähnen und sagen du verdienst dir ein kleines Taschengeld dazu.

Mit lügen kommst du nicht weit! Jeder Bewerber muss damit rechnen, dass der künftige Arbeitgeber den Lebenslauf des Bewerbers (der für die Stelle wirklich in Frage kommt) telefonisch überprüft! Dann bist du sofort aus dem Rennen!

kommt auf den Job drauf an.

Ich nenne das Modell "Sanduhren-Modell" :) :D

Oberschicht: Solltest Du dir zweimal überlegen, ob du lügst oder nicht, jedoch können diese dich auch weit bringen (bis du auffliegst). Sei es, dass in der Boulevard-Presse geflunkert wird, oder deine Referenzen.

Mittelschicht: Hier auf keinen Fall Lügen auftischen. Die Mittelschicht ist die Personengruppe, die sich am stärksten an die Gesetze hält. (Siehe: Steuerhinterziehung bei Oberschicht + "Schmarotzertrend" bei vielen Sozielempfängern)

Unterschicht: Lügen hat hier einfach nicht dieselben Konsequenzen wie, wenn du dich um den Job als Finanzgenie gewirbst. Wenn Du mal das falsche Putzmittel nimmst, ist dies nicht so verherend, wie wenn du ein paar Milliönchen die Toilette runterspülst, im übertragenden Sinn, versteht sich :D

Es kommt natürlich auch immer drauf an, WAS DU VERSUCHST ZU VERKAUFEN. Wenn es nur darum geht, dass du zur Zeit als Kassiererin arbeitest, wird dies wahrscheinlich durchkommen. Wenn Du aber behauptest in dem Gebiet, um das du dich bewirbst, Erfahrung zu haben, kann es schon sein, dass der Arbeitgeber einen Beweis dafür verlangt. Diesen liefert dann meistens ein Telefonat mit dem ehemaligen Arbeitgeber oder eine Bescheinigung. Deshalb sollte man sich Minijobs auch immer schriftlich bescheinigen lassen, vor allem, wenn es jobs im Ausland waren. Die internationale Erfahrung wird heutzutage hoch geschätzt :)

LG & viel Glück bei dem Gespräch :)