betrifft kontovollmacht. meine mutter hat mich auf ihrem girokonto mitbevollmächtigt.,-

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beim Ableben Deiner Mutter ist das übriggebliebene Erbe dafür zuständig den Kontosaldo auszugleichen. Da Du Erbe bist und eventuell Geschwister hast, seid Ihr gemeinsam für den Ausgleich verantwortlich. Normalerweise nimmt man hierzu das Vermögen des Verstorbenen, so dass kein Erbe etwas zu bezahlen hat. Gibt es keine Vermögen außer Schulden zu erben, kann man das Erbe auch ausschlagen und muss dann nichts bezahlen. Solange Deine Mutter noch lebt bist Du als Bevollmächtigte dazu bevollmächtigt Ein- und Auszahlungen am Konto zu tätigen. Du bist aber kein Bürge und bürgst deshalb nicht für die Schulden.

Die "Bankfrau" hat völlig Recht.

Du hast mit Deiner Unterschrift (und der Vollmacht Deiner Mutter) allerdings das Recht erworben, auf das Konto zuzugreifen.

Gerade im Falle des Ablebens Deiner Mutter hast Du somit die Möglichkeit, von diesem Konto offene Verpflichtungen zu erfüllen und eventuell auch die Beerdigung zu bezahlen.

die Bankfrau hat Recht du musst nicht für den ausgleich des Kontos aufkommen die Vollmacht ist dazu da, dass du auch mal Kontoauszüge holen oder Überweisungen im Auftrag deiner Mutter erledigen kannst.

Du nicht, es ist ihr Konto, du darfst es nur benutzen, wenn es überzogen ist, haftet sie, nicht jemand der Geld abhebt, das kann sie sich dan höchsten intern über den Zivilprozessweg wieder holen.

Du hast doch nur eine Vollmacht, das heißt, du darfst Kontobewegungen ausführen (Überweisungen z.B.). Du bist aber kein Kontoinhaber und hast insofern mit dem Kontoausgleich nichts zu tun.

loewen 
Fragesteller
 19.08.2010, 13:41

ja das ist auch der sinn der vollmacht gewesen, da meine mutter gesundheitlich oft für mehere wochen krankheitsbedint in der klinik liegt. nun habe ich angst bekommen, dass wenn sie ihr konto überzieht mit ihrer flexicard, das ich dafür grade stehen muss , und ich bin grand bei meiner firma -reduziert-worden,hab nun bammel bekommen.