Bestandene B17 Theorieprüfung. darf ich jetzt einen ROller fahren?

7 Antworten

Nein das stimmt nicht.

Du musst, in diesem Fall, Eigentümer der Fahrerlaubnisklasse BF17 oder halt B sein, denn in diesen Klassen ist M (45 km/h 50ccm) eingeschlossen. Nur die Theorieprüfung bringt dir gar nichts. ^^

Der Rosa Lappen für BF17 gilt dann als Nachweis. Du darfst also auch nur mit dem BF17 Schein Klasse M fahren.

MfG Moe

Alle Angaben ohne Gewähr.

Nein Du musst die praktische Ausbildung abschließen.

Aber trotzdem: Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Theorieprüfung!

VG

Wenn B17 ein auto führerschein ist , dann darfst du ein 50ccm Roller fahren , aber nur wenn du dein führerschein schon vollständig hast , sonst nicht

nein erst nach erhalt des rosa zettels also dem bf17 scheins darfst du den fahren (alleine natürlich ;)) nur mit der theorieprüfung darfst du noch keinen roller fahren!

Du darfst fahren wozu du einen Führerschein hast. Die B17 Bescheinigung ist jedoch kein Führerschein. Und wenn du den bekommen möchtest, würde ich dir davon abraten es darauf anzulegen beim Schwarzfahren erwischt zu werden:

http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fuehrerschein-mit-17/index.php

Eichbaum1963  20.10.2012, 20:58

Doch, die BF17-Prüfbescheinigung ist eine vollwertige Fahrerlaubnis (Führerschein) der Klasse B, halt mit der Auflage, Fahrzeuge der Klasse B nur mit eingetragenem Begleiter fahren zu dürfen.

Und in Klasse B sind die Klassen M (u. a. der "50 ccm-Roller"), S und L enthalten. Dort liegt das Mindestalter bei 16 Jahren - also dürfen diese Fahrzeuge auch mit der BF17-Prüfbescheinigung alleine gefahren werden. ;)

Allerdings erst nach bestandener praktischer Prüfung und halt erst ab 17:)