Bestätigt der Jobcenter dem Vermieter die Finanzierung einer nicht angemessenen Wohnung?
Mündlich wurde sie dem Hartz-Empfänger und potientiellen Mieter gegeben, aber nicht schriftlich. Der Mietvertrag wird allerdings nur unterschrieben, wenn der Vermieter eine schrifltiche Bestätigung vom Jobcenter erhält. Der potentielle Mieter würde gerne, aber der Vermieter will noch nicht. Der Jobcenter hat nur schriftlich bestätigt, dass die Wohnung nicht angemessen ist. Aber mündlich wurde dem Umzugsbegehren statt gegeben - das reicht dem Vermieter nicht. Wer weiss Rat?
7 Antworten
Generell gilt laut SGB X: "§ 34 Zusicherung - (1) Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form."
Also bitte man einfach beim alten Jobcenter um eine schriftliche Zusicherung der vollen Mietkosten-Übernahme - die muss das Jobcenter aber nicht abgeben, wenn die neue Bude unangemessen teuer ist: "Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind ..."
Ansonsten bleibt einem nur noch der Versuch, dem Vermieter zu erklären, dass die Differenz zwischen er angemessenen Miete, die das Jobcenter übernimmt, und der tatsächlichen Miete, die der Vermieter fordert,
aus der eigenen Tasche berappen wird, also aus dem vorhandenen Schonvermögen und/oder aus der Regelleistung bzw. aus dem ALG II für Mehrbedarf (was etwa bei Alleinerziehenden kein Problem sein dürfte).
Gruß aus Berlin, Gerd
Ja, der Vermieter war kooperativ und die Differenz wird aus der eigenen Tasche finanziert.
Vollkommen unklarer Sachverhalt.
Ist die Wohnung unangemessen, darf das Jobcenter im Grundsatz die Kostenübernahme nicht bestätigen. Daher kommt es schon darauf an, was dem Mieter in Bezug auf das Umzugsbegehren exakt gesagt wurde.
Letztlich kann sich der Vermieter auf die Übernahmeerklärung auch ein Ei backen, da die ihm gegenüber keinerlei Pflicht des Jobcenters begründet; soll heißen: das Jobcenter muss nur solange und insoweit leisten, als der Antragsteller einen Anspruch hat. Bei Sanktion, die ggf. in die KdU reinreicht oder ähnlichen Dingen wird der Vermieter genauso dicke Backen machen wie ohne Erklärung.
wenn die wohnung nicht angemessen ist übernimmt sie auch nicht die kosten der wohnung und daher entwerder eine andere suchen oder der vermieter geht mit der miete runter bis zur angemessenheit.heißt 1 person 45 qm und jede weiter 15 qm sowie die kaltmiete nach örtlichen mietspiegel.
Da bestehen unklarheiten. mit fg
Was Dir irgendeiner Mündlich erzählt,kannst Du in die Tonne kloppen ! Nur eine schriftliche Bestätigung der ARGE-über die Kostenübernahme,ist für Dich und den Vermieter ausschlaggebend ! Du bzw.Dein Vermieter,haben einen Bescheid bekommen,in dem steht,die Wohnung ist unangemessen . Das heißt auf gut Deutsch,die Wohnung ist zu teuer und die Kosten dafür werden von der ARGE- nicht übernommen .