Beschäftigungsverbot auf eigenen Wunsch?
Hallo, ich erkläre mal kurz meine Situation: Ich arbeite in einem Versicherungsbüro in dem ich sehr unzufrieden bin. Jetzt bin ich in der 8. Woche Schwanger und noch viel unglücklicher, weil ich so viel Stress und Druck auf der Arbeit habe. Mir geht es Körperlich und Geistig schlecht - mein Chef weiß bescheid und hat auch Verständnis für mich, er sagte wenn er könnte würde er mich kündigen, damit ich mir den Stress während meiner Schwangerschaft nicht mehr antun müsste (es geht um zwei bestimmte Kollegen die mir das Arbeiten schwer machen). Natürlich kann er mich nicht kündigen, da ich als Schwangere Kündigungsschutz habe.
Zu meiner Frage: Darf ich meinen Chef bitten mir ein Beschäftigungsverbot auszustellen? Bei uns im Unternehmen gibt es keinen Betriebsarzt oder so. Das wäre (wenn es möglich ist) die Beste Lösung, da er mein Gehalt von der KK zurück gezahlt bekommt und ich weiter bezahlt werde.
PS: Ich weiß, dass man ein BV nur bei Gefahr für Mutter/Kind ausgestellt bekommt. Die Gefahr liegt hier vor, da ich bereits jetzt mit heftigem seelischen Stress und Körperlichen Beschwerden zutun habe, die alle auf die Arbeit zurück zu führen sind!
5 Antworten
Wenn die Gefahr besteht, dann kann dir dein FRAUENARZT dieses Beschäftigungsverbot ausstellen. Dein Chef könnte es nur, wenn er dir keine geeignete Beschäftigung bieten kann - was er aber ja kann.
Das Beschäftigungsverbot kann dein Frauenarzt ausstellen.
Sprich mit Deinem FA.
Der kann Dir evtl. wegen psychischer Belastung, Stress, Bluthochdruck ein Beschäftigungsverbot erteilen.
Schwangere und stillende Mütter sind sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Das MuSchG sieht wohl kein Beschäftigungsverbot "auf Wunsch" vor.
Ich wüsste auch nicht, wie dein Chef ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot begründen sollte.
Aber dein behandelnder Facharzt kann ein individuelles Beschäftigungsverbot ganz oder teilweise per Attest aussprechen, das auf deinen persönlichen Gesundheitszustand bezogen ist.
Denn dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.
Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten. Der Facharzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).
Beim Beschäftigungsverbot hast du gegen deinen Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse erstattet.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Dein Frauenarzt kann dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen, nicht dein Chef.
Ob aber Stress als Grund ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Du bist nicht die Einzige die auch in der Schwangerschaft Stress hat. Ebenso bist du schwanger und nicht krank.
Artet der Stress aber gen Mobbing und/ oder starke Überlastung aus , sieht das wiederum anders aus.