Berufsunfähigkeitsversicherung und Übergangsgeld wegen Umschulung

6 Antworten

Ja, Renten aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen versteuert werden.

So weit ich weiß dürfte das Übergangsgeld nicht gekürzt werden, wenn zusätzlich Leistungen aus einer Berufsunfähigkeit fließen, soweit diese von der gesetzlichen Rentenversicherung kommen. Kommt das Übergangsgeld hingegen vom Arbeitsamt wird hier mit Sicherheit eine Kürzung vorgenommen...

Ich gehe hier von einer privaten BU aus. Dafür hat er ja auch sein privates Geld aufgebracht. Die Leistung wird selbstverständlich nicht aufgerechnet. Etrwas anderes wäre, wenn er Hartz IV bekäme. Da zählt einfach jedes Einkommen. Zu versteuern ist grundsätzlich JEDES Einkommen. D. h. es muss angegeben werden. Das meiste fällt dann aber in die Freibeträge.

WOW.. bin beeindruckt was hier so alles geschrieben wird... aber eigentlich ist es ganz einfac. An Krankheit oder Berufsunfähigkeit, darf man sich nicht bereichern.. sprich.. max. 118% deines durchschnittlichen Nettos. Nur die Zahlung einer Unfallversicherung sind nicht anzurechnen.. aber Krankengeld oder Krankentagegeld und natürlich auch gesetzl. und private Rentenleistungen--.. lasse dich am besten bei der DRV beraten.

Auf das Übergangsgeld wird anderweitiges Einkommen nur gemäß § 52 SGB IX angerechnet. Leistungen aus einer privaten Versicherung zählen nicht dazu. Also wird vorliegend nichts angerechnet.

Zur Frage der Versteuerung sollte vorsichtshalber ein Steuerberater befragt werden.

Man hat eine eine private Versicherung, weil eben die Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung nicht den weiteren Lebensstandard erhalten kann. Steuerfrei ist natürlich so gut wir gar nichts, also versteuern muss man auch die private Berufsunfähigkeitsrente und zwar nach dem Ertragsanteil.

Hier kann man noch nachlesen: http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/artikel/id/7