Berechnung Grundsteuer B

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Es ist in der Tat so, dass sich die Grundsteuer nach verschiedenen Faktoren richtet - unter anderem nach der Größe des Objektes (und ein Balkon wird hier zumindest teilweise mit eingerechnet !), nach deren Ausstattung und anderen Faktoren (Baujahr zum Beispiel). Von daher ist es durchaus realistisch, dass drei ähnliche Wohnungen unterschiedlich in der Grundsteuer sind. Habe mich diesbezüglich bereits vor einigen Jahren bei unserer Kommune informiert.

Sind das Eigentumswohnungen? Denn nur dann gibt es für jede Wohnung einen separaten Grundsteuerbescheid.

Mit Lage und Ausstattung hat dieser aber nichts zu tun. Nur mit dem vom Finanzamt errechneten Grundsteuermessbescheid, der Wohnfläche und dem Hebesatz der Stadt/Gemeinde.

Wenn noch nicht erfolgt laß Dir von der Vermieterin den Grundsteuerbescheid vorlegen. Das zu gewährleisten ist sie verpflichtet.

Karsten1966 
Fragesteller
 08.03.2015, 21:43

Tatsächlich gibt es für jede Wohnung einen separaten Bescheid. Die 3 gleichen Wohnungen liegen in einem Haus, das eben meiner Vermieterin gehört. Auf den Bescheiden steht etwas von "EG Name Vermieter" (ich dachte, das steht für Eigentümergemeinschaft; meine Vermieterin sagt, das bedeutet Eigentumswohnung). Aber aus den 3 Bescheiden geht nicht hervor, welcher für welche Wohung ist. Es steht leider nicht EG, 1.OG, 2.OG drauf (wäre ja zu einfach). Da ja alle Wohnungen exakt gleich groß und geschnitten sind - aber trotzdem verschiedene Summen für die Wohnungen aufgeführt sind, hatte ich nachgefragt - und daher die Antwort meiner Vermieterin wegen Ausstattung, Lage etc.