Beratungshilfe im Nachhinein?

4 Antworten

Ja, der Anwalt darf das. Und nein, den Schein bekommst Du nicht im Nachhinein. Du könntest den Anwalt wechseln, aber dafür gibt es keine PKH / Beratung mehr, da das Verfahren bereits läuft.

Leider hättest Du die PKH vorher beantragen müssen und dann einen Anwalt aussuchen müssen, der mit dem erstatteten Kostensatz zufrieden ist.

OtherOne 
Fragesteller
 02.05.2012, 13:36

PKH ist etwas anderes. Noch läuft ja alles außergerichtlich. Ich wusste nicht das es diesen Beratungsschein gibt. Sagt ja auch einem keiner

WetWilly  02.05.2012, 13:42
@OtherOne

Der Beratungsschein deckt aber nur die Erstberatung ab, nicht das gesamte Verfahren.

Ein vernünftiger Anwalt hätte Dich aber auf die Kosten hingewiesen...

OtherOne 
Fragesteller
 02.05.2012, 13:47
@WetWilly

Ich kenne Personen die haben nichts , aber auch gar nichts gezahlt angeblich dank Beratungsschein. Ein vernünftiger Anwalt ist schwer zu finden.... :(

PKH und Beratungsbeihilfe ist das selbe. Wird nur anders genannt, je nachdem ob es erst mal nur um die Beratung geht oder eben schon um einen Prozess.

Im Nachhinein geht das nicht. Den muss eigentlich dein Anwalt in deinem Auftrag beantragen, bevor er tätig wird.

Dann musst Du einen Eigenanteil von 10 € (Zehn Euro) zahlen und den Rest übernimmt die Kasse.

Da er dich darauf auch hingewiesen hat, hast Du leider Pech gehabt. Nur wenn er dich darüber nicht informiert hätte, könntest Du mit einem anderen Anwalt gegen deinen alten Anwalt vorgehen und min. den Betrag drücken. Hat er laut deiner Aussage aber und ist somit seiner Pflicht nachgekommen und Du musst selber zahlen.

also nochmal...:

beratungshilfe und prozesskostenhilfe ist überhaupt nicht das selbe! beratungshilfe = außergerichtlich, prozesskostenhilfe = gerichtlich

also den schein beim amtsgericht kannst du beantragen, BEVOR du zum anwalt gehst und dieser für dich tätig wird...

allerdings kann der anwalt die nachträgliche beratungshilfe beantragen. dafür bracuht er deinen mietvertrag, kontoauszüge der letzten drei monate und einkommensnachweise...bei leistungsbezug halt den entsprechenden bescheid für den zeitraum, in dem er für dich tätig war...

und du musst ein formular ausfüllen und unterschreiben...das muss er mit tätigkeitsnachweisen einreichen, also schreiben anfügen und wenn es nur eine beratung war, dann halt kurz schildern worum es ging...

und es stimmt natürlich, dass der anwalt bei beratunghilfe weit weniger bekommt als wenn er ganz normal ne rechnung schreibt...für eine beratung erhält er normalerweise ca. 190 €, bei beratungshilfe lediglich 30 €! aber er kann sich ja vorher überlegen, ob er den fall annimmt oder nicht ;)

und mit dem anwalt wechseln ist sone sache, weil außergerichtlich hat der 1. anwalt ja schon beratungshilfe kassiert, also müsste der 2. selbst bezahlt werden, weil umsonst will und darf er nicht arbeiten...

Gesamtkunstwerk  17.05.2012, 19:52

ich arbeite übrigens in einer kanzlei...auch mit beratungshilfe und auch familienrecht...also ich kenne das prozedere ganz gut ;) lg

Als ich mich vor einigen Jahren scheiden lassen musste, habe ich einen Anwalt mit der Abwicklung beauftragt. Er hat von mir wissen wollen, wie ich mein Geld zum Leben verdiene. Als das geklärt war, hat er alle nötigen Arbeiten für mich erledigt. Ich bekam Prozesskostenhilfe und habe dann nie etwas an den Rechtsantwalt zahlen müssen.