Benötigt man einen Personenbeförderungsschein um Patienten z.B. zum Einkaufen zu fahren?

4 Antworten

 Bei einer gewerblichen Tätigkeit braucht man einen Schein. Bei einer nicht gewerblichen Tätigkeit braucht man keinen Schein.

Die Psychiatrie vermute ich am ehesten: Körperschaft öffentlichen Rechts, ohne Gewinnerzielungsabsicht: kein Gewerbe, kein Schein nötig

Betreutes Wohnen: 

kommt jetzt auf drauf an, ob der Träger ein Gewerbe betreibt. 

 Wenn das weiterhin innerhalb der Psychiatrie ist bzw. die Psychiatrie weiterhin der Träger ist: kein Gewerbe, kein Schein

Wenn ein gemeinnütziges Unternehmen Träger ist: keine Gewinnerzielungsabsicht, kein Schein.

Wenn ein gewerbliches Unternehmen Träger ist: Gewerbe, Schein

Rettungsdienste und Krankentransporte fallen seit einigen Jahren nicht mehr unter das Personenbeförderungsrecht; kein Schein, auch streng genommen kein Schein

Müßte von der grundlegenden Logik eigentlich so sein, ich bin mit aber nicht ganz sicher. Praktisch habe ich da auch noch nichts mit zu tun gehabt.

Obwohl das dann ja auch wieder ein ziemlicher Mumpitz wäre: Fährt man 20 mal am Tag für ein (angeblich) nicht gewerbliches Unternehmen, bräuchte man keinen. Fährt man einmal im Monat für ein gewerbliches Unternehmen , bräuchte man einen.



Nein, das darfst du nicht. Gewerbliche Fahrten wie Mietwagen (nicht Leihwagen)benötigen einen P-Schein, wenn du Geld dafür bekommst.

Wenn du 1/ 2 Jemand zum einkaufen fährst  sagt wohl keiner was sagen,Bei deiner Oma oder Oma  auch nicht aber bei fremden Personen darfst du das nicht.

Meiner Meinung nach benötigt sie den. Denn sie befördert im Rahmen ihrer Arbeit gewerblich Personen. Letztendlich bezahlen die Patienten auch für diese Dienstleistung.

nein. gewerbliche fahrten brauchen einen p-schein