Benötige ich eine Buchhaltung für einfache Vermietung?

6 Antworten

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a)

Eventuell. Die Vermietung von Parkplätzen ist nicht umsatzsteuerfrei und somit umsatzsteuerpflichtig. Das heißt das vom Grundsatz her Umsatzsteuer anfällt, denn das Umsatzsteuergesetz kennt keine Privatmenschen und Geschäftsmenschen, es kennt nur Unternehmer, und das sind Leute die Umsätze tätigen. Es gibt jedoch die Kleinunternehmerregelung. Bei dieser fällt zwar rechtstheoretisch Umsatzsteuer an, da sie jedoch nicht auf der Rechnung steht, will das Finanzamt sie auch nicht haben.

Ich empfehl Dir: http://www.finanzfrage.net/tipp/kleinunternehmer

b)

Buchhaltung ist eine ertragsteuerliche Frage. Einkommensteuerlich sind es Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dafür braucht man keine Buchhaltung. Man zieht die Werbungskosten von den Einnahmen ab und fertig. Es reicht als das ausfüllen einer Anlage V bei der jährlichen Einkommensteuer.

Hallo, auch wenn es zunächst Arbeit macht, würde ich an Deiner Stelle eine ordentliche Buchhaltung machen. Am Ende zahlt es sich nämlich aus, weil Du dann alles schön geordnet hast und auch Deine Ausgaben nachweisen kannst. Gg

Eine Buchhaltung brauchst Du erst ab einem bestimmten Umsatz. Das gleiche gilt für den Ausweis der MwSt. . Zum einen musst Du MwSt. erst einnehmen und abführen, wenn Du mindestens 17.500 Euro Netto-Umsatz jährlich machst, zum anderen kannst Du bei Vermietung auch immer ohne MwSt. vermieten...

Die Steuererklärung reicht in diesem Rahmen völlig aus...

martinifox 
Fragesteller
 11.02.2013, 15:48

Da ich eine Vermietung "übernehme" (Der Sachverhalt ist komplizierter) würde ich gerne den Betrag (also bisher inkl. MwSt.) beibehalten. Wie sieht es dann aus?

MosqitoKiller  11.02.2013, 16:02
@martinifox

Wenn Du Umsatzsteuer einnimmst, muss diese auch im Mietvertrag ausgewiesen sein, und dann musst Du auch eine Umsatzsteuererklärung machen. Die Umsatzsteuerfreiheit bis 17.500 Euro ist eine Wahlmöglichkeit, wenn man diese nicht in Anspruch nimmt, muss man das eben dann auch machen, und die vereinnahmte Umsatzsteuer muss auch abgeführt werden...

Eine formal korrekte Buchhaltung ist aber dennoch nicht erforderlich, es müssen aber natürlich alle in der Steuererklärung angegebenen Positionen belegt werden können...

Du musst als Privatvermieter keine MWST ausweisen. Dann kann allerdings der Mieter auch keine MWST absetzen, denn er zahlt ja keine. Eine Buchhaltung musst du nicht führen. Es reicht, wenn du die Einnahmen bei der Steuererklärung angibst. Allerdings solltest du auch Belege für evtl. Instandsetzungskosten aufheben und ggf. von den Einnahmen abziehen.

martinifox 
Fragesteller
 12.02.2013, 10:10

Vielen Dank. und wie verhält es sich wenn ich einen bestehenden Mietvertrag (den ich nicht anrühren möchte), bei dem MwSt. ausgewiesen wurde, übernehmen möchte.

Meandor  12.02.2013, 13:51
@martinifox

Diese Antwort ist teilweise falsch und unter Umständen gefährlich.

An gewerbliche Unternehmen mußt du eine Rechnung mit ausgew. MWSt. stellen. Die Mitteilung ans Finanzamt kannst du dann über das Elster-Formular im Netz machen, monatlich oder vierteljährlich, du braucht dazu eine Steuernummer und eine Gewerbeanmeldung

martinifox 
Fragesteller
 11.02.2013, 15:50

Den monatlichen Betrag muss ich (inkl. MwSt) vom Kunden per abbuchung einziehen. Muss ich dann also ein Gewerbe anmelden, wenn ich weiterhin mit MwSt. einziehen will?

thailao  11.02.2013, 16:00
@martinifox

Das mußt du sowieso, ist doch nur ein Papier und kriegst du sofort, die MWSt. mußt du dann in der USSt. Voranmeldung an das FA überweisen, du kannst davon aber deine MwST-Kosten abziehen, also alles was du für dein Gewerbe brauchst, zB. einen PC, Papier usw., also immer eine Quittung mit MwSt. geben lassen

MosqitoKiller  11.02.2013, 16:04
@martinifox

Nein, musst Du nicht, private Vermietung ist kein Gewerbe...

MosqitoKiller  11.02.2013, 16:06
@thailao

Das ist nicht nur ein Papier. Zum einen ist private Vermietung kein Gewerbe, und wird dementsprechend einkommensteuerseitig unter Anlage VV versteuert, und nicht unter Anlage G, zum anderen wird man durch Gewerbeanmeldung auch gewerbesteuerpflichtig...

Vorsteuer ziehen kann man auch ohne Gewerbeanmeldung...

MosqitoKiller  11.02.2013, 16:04

monatlich oder vierteljährlich, du braucht dazu eine Steuernummer und eine Gewerbeanmeldung

Das ist nicht richtig, ob man eine Voranmeldung machen muss, teilt einem das Finanzamt mit, zwingend ist die nicht, und eine Gewerbeanmeldung braucht man für Vermietung von privat erst recht nicht...