Beleidigung auf Kleinanzeigen - Droht mir eine Anzeige?

8 Antworten

Hi, die werden Deine IP nicht ermitteln. Zu viel Aufwand für nix.

lackofknowledge 
Fragesteller
 11.01.2019, 18:25

Gut, dann versuche ich mich wieder zu beruhigen, wenn die Mehrheit dieser Meinung ist. Danke.

Das wird zu 100 Prozent auf den Privatklageweg verwiesen und der wird aus Bequemlichkeit von kaum einem "Opfer" betrieben.

Hier steht also "inkompetent" gegen "strohdumm". Beides ist unhöflich. Ihr solltet euch beide mal kurz hinsetzen und eine Tasse Tee trinken. Damals im Kindergarten habt ihr bestimmt bessere Problembewältigungsstrategien gelernt.

Das Ändern der Email-Adresse bringt gar nichts. Das macht dich ja nicht unsichtbar. Du hast auch gar keinen Grund deine Spuren zu verwischen.

Wie wäre es, wenn du dem Herrn einfach schreibst, dass sich euer Streit wohl leider hochgeschaukelt hätte und dass die leid tut, was du gesagt hast. Ich bezweifele sehr, dass er dich tatsächlich angezeigt hat, und falls doch, dass das irgendwelche Auswirkungen haben wird. Aber mal einen Gang zurück zu schalten und "Sorry" sagen (auch wenn der andere angefangen hat), schadet nicht. Vielleicht hast Du Glück und er antwortet: "Ja, ist schon okay".

lackofknowledge 
Fragesteller
 12.01.2019, 00:17

Also ich habe nicht geschrieben, dass ich zur Polizei gehen werde bzw. habe hier einen Kindergarten veranstaltet. Er ist gleich nachdem ich das geschrieben habe zur Polizei gerannt. Ich habe sogar auch noch geschrieben, dass er ruhig zur Polizei gehen kann, die werden sich eher darüber kaputt lachen und er soll schöne Grüße von mir ausrichten. Da war es aber leider schon zu spät mit ihm darüber noch zu diskutieren. Er war einfach richtig stur, hatte keinen Humor und hat nicht begriffen, dass er mir Inkompetenz in einer Textform unterstellt hat. Da macht ein Bitte oder eine Entschuldigung nur noch alles schlimmer und ist mehr ein Schuldeingeständnis für ihn. Das ich nicht ganz richtig gehandelt habe ist mir trotzdem bewusst.

Ich habe dennoch keine Lust eine Anzeige an der Backe zu haben, da er schon mal jemanden mit Erfolg angezeigt hat und Schmerzensgeld bekommen hat. Ob es stimmt keine Ahnung, aber drauf anlegen brauche ich es auch nicht. Immerhin seht ihr die Sichtweise so, dass wir uns gegenseitig beleidigt haben und das ist mir wichtiger. Es wäre viel schlimmer wenn ich nichts gegen ihn in der Hand hätte.

Danke auch für deine E-Mail Info. Anscheinend bringt es nichts, aber besser als gar nichts. Wie geschrieben, will einfach keine Zeit reinstecken und so wie es aussieht wird es womöglich nicht weiter bearbeitet werden.

Zum letzteren Absatz. Das macht keinen Sinn mehr. Nachrichtenverkehr ist abgeschlossen.

Der war nicht bei der Polizei. So was nimmt die nichtmal auf.

Fidreliasis  11.01.2019, 17:50

Natürlich nimmt sie sowas auf.

lackofknowledge 
Fragesteller
 11.01.2019, 17:52

Sicher? Bzw. was macht dich so sicher?

Ich war jedenfalls auch etwas skeptisch, weil er geschrieben hat, dass sich die Polizei an Kleinanzeigen wendet und die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde.

Ich weiß nur aus eigener Erfahrung bei nicht verschickter Ware, dass die Polizei niemals Kleinanzeigen kontaktieren wird, sondern eher die Staatsanwaltschaft.

Hodenlos  11.01.2019, 17:52
So was nimmt die nichtmal auf.

Die Polizei muss erst einmal alles aufnehmen. Ob es bearbeitet wird oder dergleichen ist eine andere Sache.

Eine Beleidigung ist nur strafbar, wenn sie ehrenrührig ist. Das ist sie nicht, wenn aus der Situation ersichtlich wird, dass ein als Beleidigung geäussertes Werturteil als möglich erscheint.

Wenn du vor Gericht argumentierst, dass du ihn dumm genannt hast, weil du es als dumm empfandest, eine potentiellen Käufer zu beleidigen, wärst du nicht mehr strafbar.

Unabhängig davon interessiert sich keiner dafür. Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.

lackofknowledge 
Fragesteller
 11.01.2019, 18:03

Ok. An sich habe ich mich ja nur gegen die unwahren Behauptungen gewehrt und das ist mein gutes Recht finde ich.

Ich verstehe diesen Satz nicht richtig: ........, weil du es als dumm empfandest, eine potentiellen Käufer zu beleidigen, wärst du nicht mehr strafbar.

florestino  11.01.2019, 18:05
@lackofknowledge

Das fällt unter die freie Meinungsäußerung. Wenn du den Verkäufer für dumm hältst, kannst du das auch so äußern. Aber besser so: ich halte Sie für einen strohdummen Verkäufer.