Bekommt man Kindergeld nach einem Vollzeitjob ,wenn ich eine Ausbildung anfange?

5 Antworten

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http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html

Lies hier nach, was auf Dich zutrifft. Solltest Du gerade die Schule beendet haben, steht Deinen Eltern während der Ausbildung auf jeden Fall Kindergeld zu, bei einer zweiten Berufsausbildung ist zu beachten, ob eine schädliche Erwerbstätigkeit während der zweiten Ausbildung vorliegt.

Du solltest im Herbst mit der Ausbildung beginnen. Dann bekommen Deine Eltern durchgehend Kindergeld.

Nicky1111 
Fragesteller
 24.06.2012, 13:50

Problem nur ich habe für dieses Jahr keine Ausbildung. Also versuche ich jetzt 1 Jahr Vollzeit zu jobben und dann nächstes jahr meine ausbildung beginnen. Und ich frage mich ob ich weil ich jetzt arbeiten gehe..und geld verdine nächstes jahr kein kindergeld bekomme... wenn ich meine ausbildung beginne.. .

Zufaelliger  24.06.2012, 18:42
@Nicky1111

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html

Wenn Du Dich um einen Ausbildungsplatz bemühst, am besten beim Arbeitsamt als suchend gemeldet bist, bekommen Deine Eltern trotzdem Kindergeld. Da eine schädliche Erwerbstätigkeit erst nach der ersten Berufsausbildung geprüft wird, sehe ich keinen Hinderungsgrund. Wenn Du auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz bist, musst Du es nachweisen. Sammle also alle Bewerbungen, Annoncen, auf die Du Dich bewirbst, Einladungen und Absagen. Lies nach, was die Anspruchsvoraussetzungen sind (b) und was Gründe für den Wegfall (e) sein können. Da Du Deine Situation besser kennst, kannst Du auch besser feststellen, was auf Dich zutrifft. Wenn Du etwas nicht verstehst, frag nach. Wenn Du Dich in einer Ausbildung befindest, die Du ernsthaft betreibst (10 - 15 Stunden/Woche), auch Fernunterricht und dies Deinem Berufsziel dient und mit einen Abschluss endet, kannst Du auch Vollzeit arbeiten. Wenn Du arbeitslos gemeldet bist, bekommmen die Eltern Kindergeld bis 21. Dann musst Du aber zur Verfügung stehen und nur ein Minijob wäre unschädlich.

Zufaelliger  24.06.2012, 19:21
@Zufaelliger

Nur nochmal zur Bekräftigung. Deine Eltern bekommen Kindergeld, wenn Du Dich frühestmöglich um einen Ausbildungsplatz bemüht hast und das weiter tust, auch wenn Du arbeitest. Beim BFH ist ein Verfahren anhängig, in dem es darum geht, ob die Eltern auch Anspruch haben, wenn das Kind absichtlich später mit der Ausbildung beginnt. Wenn Du Dich um einen Platz bemüht hast und keinen bekommen hast, wirst Du das doch weiter tun. Teilweise muss und kann man sich über 1 Jahr vorher bewerben. Kannst Du Dich noch nicht bewerben, weil der gewünschte Ausbilder dies so vorgibt, kann man auch dies beim Arbeitsamt angeben. Der Anspruch beginnt, falls er mal erloschen war, mit dem Zeitpunkt des Bemühens um einen Ausbildungsplatz. Möchtest Du noch etwas wissen, gib doch mal an, was Du bisher gemacht hast und bis wann(Schule, Ausbildung).

Nicky1111 
Fragesteller
 24.06.2012, 19:36
@Zufaelliger

Also Ich habe mich seid 2012 Februrar mich beworben überallabgelehnt...(ok ich hab mich auch nur 15x beworben) vorallem wurde ich abgelehnt weil ich einfach zu Spät bin. So nun habe ich FOR (werde ich am dienstag haben realschule und beende dann meine schulischen karriere...) ich habe jetzt NICHTS was ich ab august mache.Und Juli ist der letzte monat wo ich kindergeld bekomme.(/FAMILIENKASSE brief bekommen) Ich wollte morgen beim Bund anrufen.(aber 1. weiß ich nicht ob die mich freistellen falls ich vorstellungsgespräche habe und 2. geht dann erst ab september los.Und etwas bauchansatz habe ich auch aber in 3monaten pendelt es sich ein). So vor einer Woche habe ich mich auch beim DeutschenRotenKreuz beworben um ein BFD zu machen (Dafür würde ich kindergeld erhalten + 350€) Am 4. Juli gehe ich zu eienr Beurfsschule um mich etwas abzusichern wenn ich gar nichts finde.(Problem dabei ist schulbeginn ist am 22.08 ich muss aber der familenkasse vor 01.08 nachweißen das ich zur schule gehe...) Jetz überlege ich 1 Jahr zu Jobben o MC´s oder auf´m Bau bin mir für fast nichts zu schade.(Nur habe ich jetzt das gefühl das mein arbeitgeber nicht mitmacht wenn ich vorstellungsgespräche habe...) Also was könntet ihr mir raten? Ich würde fast alles machen (Reinigung + Prostution No Way..) das entscheidene das ich dann ab dem 01.08.12 anfangen kann und wo ich das meise geld verdiene...Nichts machen wärde keine lösung ..also mich als ausbildungssuche zu melden da ich nicht einfach 1 jahr wegschmeiße..und fachabi ich weiß nicht..Micht intressiert was Handwerkliches und als beruf Kfz.(Ausbildungsberuf würde ich auch gerne Kraftfahrzeugmechatroniker sein.) Tipps?Anregungen jemand ne Idee?

Zufaelliger  24.06.2012, 20:25
@Nicky1111

Sieh mal in die Jobbörse des Arbeitsamtes http://jobboerse.arbeitsagentur.de/

Gib Dein Wunschgebiet Kfz ein und stelle fest, ob es in Deiner Nähe etwas gibt. Soweit ich weiß, sind die Anforderungen an die Zeugnisse auf diesem Gebiet recht hoch. Suche doch mal nach Wohnort und guck, ob Dir etwas zusagen würde. Ich schlage vor, dass Du Dich sofort beim Arbeitsamt meldest. Du kannst Dich als Suchender für einen Arbeitsplatz und einen Ausbildungsplatz melden. Suchst Du einen Arbeitsplatz, bekommen Deine Eltern Kindergeld, solange Du nur einen Minijob hast, bis 21. Suchst Du einen Ausbildungsplatz, lass Dir eine Bescheinigung für die Registrierung als Bewerber (nicht nur Ratsuchender) für die Familienkasse geben. Deine Meldung als Suchender muss alle 3 Monate erneuert werden. Du musst aber nicht ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein. Du kannst Dein Bemühen um einen Ausbildungsplatz nachweisen, indem Du Deine Absagen und Bewerbungen vorlegst (R 32.7 Abs 3 EStR 2008). Solltest Du tatsächlich ab August die Berufsschule besuchen, befindest Du Dich in der viermonatigen Übergangsphase zwischen 2 Ausbildungsabschnitten und Deine Eltern haben schon deswegen einen Anspruch auf das Kindergeld. Du musst Dich nach einer Absage sofort bewerben, nach einer festen Zusage nicht mehr, nach einer unbeantwortet gebliebenen Bewerbung hast Du 3 Monate Zeit. Eine Mindestzahl für Bewerbungen ist nicht vorgeschrieben.Telefonische Anfragen musst Du detailliert beschreiben. Die Übergangszeit gilt auch für die Zeit zwischen Ausbildung und Wehrdienst. Für die Zeit bis zum Bundesfreiwilligendienst gibt es einen Gesetzentwurf. Du musst also nur nachweisen, dass Du Dich bewirbst, nicht dass Du schon in die Schule gehst. Eine schriftliche Zusage von dort wäre aber hilfreich.

Zufaelliger  24.06.2012, 21:30
@Zufaelliger

Du gibst ein, dass Du eine Ausbildung machen willst, in der nächsten Zeile Kfz. Dann werden Dir Berufe angeboten. Such Dir etwas aus und entferne das Kreuz vor "keine Stellenangebote mit ähnlichen Berufen". Gib Dein Bundesland ein und suche. Solltest Du z. B. in Mölln wohnen, hat Riemer eine Stelle frei.

Nicky1111 
Fragesteller
 25.06.2012, 15:35
@Zufaelliger

Danke dir.

Ich habe schon nach geschaut..ich versuche jeden Tag nach zu schauen.. Naja so dramtisch ist ja doch nicht... das ich mich als suchend melde.. Also ich versuch irgendwas davon einzuschlagen ohne hilfe... BFD/Bund/1Jahr Jobben/Berufsschule Q nachholen.

Und Berufsschule bin ich mir zu 100% sicher das die mich annehmen.

Kurze frage noch..Wenn ich jetzt jobbe vollzeit...wie kurzfristig würde der arbeitgeber mich freistellen?(also angenommen ich arbeite immer Mo-Fr und Mit twoche habe ich vorstellungsgespräch und ich würde genau 1 woche vorher fragen das ich anstatt mittwoch samstag komme würde er ja sagen)

Zufaelliger  25.06.2012, 17:49
@Nicky1111

Du musst Dich nicht suchend melden, Sammlung der Bewerbungen reicht. Wenn Du wieder zur Schule gehst, kannst Du für die Übergangszeit Kindergeld beantragen. Denk daran, dass Du das sofortige Bemühen nach Schulende einem misstrauischen Amt nachweisen musst, falls es doch nicht mit der Schule klappt. Wenn man sich bei der Agentur für Arbeit meldet wird man auch finanziell bei den Bewerbungskosten unterstützt.

Ob Dein Arbeitgeber Dich freistellt, musst Du vorher klären. Soweit ich das feststellen konnte, ist er zur Freistellung gemäß § 629 BGB nur verpflichtet, wenn er gekündigt hat, nicht bei Aushilfsarbeitsverhältnissen. Wenn man nett bittet und selbst flexibel ist, dürfte das kein Problem sein.

Nicky1111 
Fragesteller
 26.06.2012, 10:48
@Zufaelliger

Alles,angenommen ich würde nunanfangen zu jobben 50H/Woche. Schichtdienst nachts wochenende egal..meinst du bekomme irgendwo netto 1000? Wo suchen die leute? Die auch keine ausbildung haben? (McDonalds weiß ich weitere) Im Lager suchen die doch dringend leute oder? Wo sollte ich nachfragen? Tipps anregungen?

Danke dir fürs zuhören. x3

Zufaelliger  27.06.2012, 10:47
@Nicky1111

Da ich nicht weiß wo Du wohnst, kann ich keine konkreten Vorschläge machen. Ich würde wirklich zum Arbeitsamt gehen. Für Ausbildungsplatzsuchende gibt es dort Angebote, die nicht veröffentlicht werden. Ich weiß von Mitarbeitern des Arbeitsamtes, dass es viele Stellen gibt und keine interessierten Bewerber dazu. Es gibt auch Hilfen, wenn man auswärts eine Lehrstelle annimmt und dort wohnen muss. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es in Berlin sehr viel weniger Bewerber gibt als in Hamburg. Nicht alles ist in der Jobbörse zu finden. Es kommt doch auch darauf an, wie verkehrsgünstig Du wohnst. Sorge für eine ordentliche Bewerbungsmappe. Lass Dir das Anschreiben schreiben oder korrigieren. Deine Rechtschreibung ist gut. Ein paar Probeme gibt es da noch bei Ausdruck und Grammatik. Es macht nichts, wenn erkennbar ist, dass Du die Bewerbung nicht allein verfasst hast. Vom Arbeitsamt weiß ich, dass McDonald auch die Eltern von zukünftigen Auszubildenden sehen will. Wenn Du zum Amt gehst, nimm möglichst einen Zeugen mit, der auch etwas mitschreiben kann, was gesagt wird. Das hilft auch.

Dir steht auch während deiner Arbeit weiter Kindergeld zu,wenn du keine abgeschlossene Ausbildung hast.

DerHans  24.06.2012, 12:49

Nur wenn man erwiesenermaßen ausbildungsplatzsuchend ist, und weniger als 750 € im Monat Einkommen hat.

Apfelkind1986  24.06.2012, 12:49
@DerHans

Die Einkommensobergrenze gibt es nicht mehr.

Nicky1111 
Fragesteller
 24.06.2012, 12:49

Echt?Ich hab hier die Papiere von der Familenkasse da steht unter 20STUNDEN die Woche und unter 400€ ist es unschädlich und ich werde vorraussichlich 40 stunden arbeiten also schädlich..oder nicht?

Apfelkind1986  24.06.2012, 12:51
@Nicky1111

Ich habe an der Bundeswehruni Kameraden,die dieses Jahr wieder Antrag auf Kindergeld gestellt haben,nachdem unsere Kameraden im Schwerpunkt Steuerlehre sie auf diese Änderung hingewiesen hatten.

Die verdienen nun 1800€ netto im Monat und erhalten auch noch Kindergeld,bis sie ihren Bachelor abschließen.

Zufaelliger  24.06.2012, 13:22
@Nicky1111

schädlich während der 2. Berufsausbildung

Es kann passieren, dass du zu Beginn der Ausbildung, da du ja dann bereits Geld verdient hast, zu viel Einkommen hattest. Dann würde der Kindergeldanspruch erst im zweiten Ausbildungsjahr wieder aufleben.

Apfelkind1986  24.06.2012, 12:49

Die Einkommensobergrenze bei Kindergeld ist (aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen) zum 1.1. weggefallen.Man kann 20000€ im Monat verdienen und bekommt noch Kindergeld obendrauf.

Zufaelliger  24.06.2012, 18:59
@Apfelkind1986

Soviel kann man nicht verdienen, das kann man nur bekommen. Wer diese Summe tatsächlich verdient, geht sicher einer schädlichen Erwerbstätigkeit nach und hat keinen Anspruch auf Kindergeld.

Rheinflip  24.06.2012, 12:52

Hans, der kenntnisfreie...Einkommensgrenzen sind aufgehoben.

In Ausbildung steht dir bzw den Eltern bis 25 das Kindergeld zu.

Nicky1111 
Fragesteller
 24.06.2012, 12:51

Ja aber auch nach dem ich 40stunden die woche gearbeitet habe und um die 14.000euro verdient habe? (Also netto um die 10.000)

Rheinflip  24.06.2012, 12:55
@Nicky1111

Während der Arbeit gibt es kein Kindergeld, aber danach während der Ausbildung schon. Einkommensgrenzen gibt es nicht mehr für die erstausbildung, nur noch in der Zweitausbildung.

Man bekommt kein Kindergeld mehr wenn man eine Ausbildung anfängt.

Apfelkind1986  24.06.2012, 12:46

Falsch.

Man erhält kein Kindergeld mehr,wenn man eine Ausbildung abgeschlossen hat.