Bekommt man einen Behindertenausweis für Kleinwüchsigkeit bei 142,50cm?

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Behindertenausweis bei 142,5 cm 0%

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hoi.

In dieser Richtlinie wird tatsächlich auf die Größe vom 140cm abgestellt, aber:

Die nachstehend genannten GdB/MdE-Sätze sind Anhaltswerte. Es ist unerlässlich, alle leistungsmindernden Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.Die Beurteilungsspannen tragen den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung.  

Kleinwuchs

Körpergröße nach Abschluss des Wachstums

über 130 bis 140 cm 30–40 GdB

über 120 bis 130 cm 50 GdB

bei 120 cm und darunter kommen entsprechend höhere Werte in Betracht. 

Diese GdB/MdE-Werte sind auf harmonischen Körperbau bezogen. Zusätzlich zu berücksichtigen sind (z. B. bei Achondroplasie,bei Osteogenesis imperfecta) mit dem Kleinwuchs verbundene Störungen wie mangelhafte Körperproportionen,Verbildungen der Gliedmaßen, Störungen der Gelenkfunktionen, Muskelfunktionen und Statik, neurologische Störungen, Einschränkungen der Sinnesorgane,endokrine Ausfälle und außergewöhnliche psychoreaktive Störungen.  

http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf

Daher auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Gehe zum SozVD, VDK oder zu einer rechtlichen Beratungsstelle beim Sozialgericht. Spreche mit dem Hausarzt und evtl. auch einem Psychologen und lasst deine Schwester auf die oben genannten anderen "Nebenerkrankungen" untersuchen. 

Viel Glück und Kraft für diesen Kampf!

Ciao Loki 

Also laut GdB/MdE-Tabelle:

über 130 bis 140 cm -> Grad der Behinderung: 30-40 über 120 bis 130 cm -> Grad der Behinderung: 50 unter 120cm können entsprechend höher Werte festgelegt werden.

Hallo fritziflori,

leider habe ich keine Antwort auf deine Frage. Aber ich habe die Seite des BKMF (Bundesverband Kleinwüchsige Menschen und ihre Familien e. V.) gefunden, wo dir auf alle Fälle geholfen wird.

Wir beraten und unterstützen Eltern kleinwüchsiger Kinder, kleinwüchsige Jugendliche und Erwachsene sowie Fachpersonen aus Medizin, Psychologie, Therapie, Pädagogik und arbeitsmarktpolitischen Institutionen bei:

- psychosozialen Fragen,
- medizinischen und sozialrechtlichen Fragen,
- der Vermittlung von Spezialambulanzen,
- die eine gesicherte Diagnose stellen,
- Fragen zur Schwangerschaft,
- der Aufklärung über die pädagogische und therapeutische Frühförderung,
- Hilfen bei Antragstellung für zum Beispiel Schwerbehindertenausweis und Pflegeversicherung,
- allen Themen der Berufsorientierung, der Ausbildung sowie des beruflichen Lebens,
- Fragen bezüglich der Mobilität und Hilfsmitteln.

Homepage des BKMF: http://bkmf.de/beratung/

Alles Gute wünsch ich dir und deiner Schwester :)

Kleinwüchsigkeit gilt heute bei einer Größe kleiner als 1,40m.

Frag an,ob es noch den Archiven zu entnehmen wäre,die 80% Behinderung,auf dem Schwerbehindertenausweis.Du möchtest den jetzt erneuern.....mit Glück klappt das.Ansonsten haben sich die Anspruchsvoraussetzungen und Einschätzungen inzwischen erheblich geändert.Liebe Grüße

fritziflori 
Fragesteller
 28.08.2015, 17:10

Hab schon bei allen erdenklichen Stellen nachgeforscht, es ist schon 20 Jahre her, also verjährt:)