Bekommt man einen Auszug aus dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister?
Das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV) ist eine Datenbank der in Deutschland anhängigen und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren. Das Register wurde seit Anfang 1999 bei der Dienststelle Bundeszentralregister des Generalbundesanwalts in Bonn geführt, seit dem 1. Januar 2007 beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Das ist alles was ich raus bekommen habe. Mich würde aber interessieren ob man das genauso wie ein Führungszeugnis beantragen kann oder ob das nur Behörden dürfen. Wenn man z.B einen Waffenschein usw beantragt beantragt die Zuständige Behörde Einsicht. Vielleicht hat das schon jemand mal gemacht oder weiss wie man da ran kommt.
2 Antworten
Bekommt man einen Auszug aus dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister?
Du kannst Einsicht beantragen und die zu Deiner Person gespeicherten Daten dann an einem beliebigen Amtsgericht in Deutschland oder direkt beim Bundesamt für Justiz einsehen.
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§ 42 BZRG - Auskunft an den Betroffenen:
Einer Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen über sie im Register enthalten sind. § 30 Abs. 1 Satz 2, 3 gilt entsprechend. Erfolgt die Mitteilung nicht durch Einsichtnahme bei der Registerbehörde, so ist sie, wenn der Antragsteller im Geltungsbereich dieses Gesetzes wohnt, an ein von ihm benanntes Amtsgericht zu senden, bei dem er die Mitteilung persönlich einsehen kann. Befindet sich der Betroffene in amtlichem Gewahrsam einer Justizbehörde, so tritt die Anstaltsleitung an die Stelle des Amtsgerichts. Wohnt der Antragsteller außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, so ist die Mitteilung an eine von ihm benannte amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zu senden, bei der er die Mitteilung persönlich einsehen kann. Nach Einsichtnahme ist die Mitteilung vom Amtsgericht, der Anstaltsleitung oder der amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zu vernichten.
stimmt natürlich!! Daran hab ich jetzt gar nicht gedacht.
Das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV) ist nochmal eine separate Datenbank (siehe u.a. §§492-495 StPO).
Auch hier kann man Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten erhalten (siehe § 9 ZstVBetrV, § 19 Bundesdatenschutzgesetz).
Man kann die Auskunft aus dem Verfahrensregister direkt beim Bundeszentralregisteramt oder bei der Staatsanwaltschaft beantragen.
Bundeszentralregisteramt = Bundesamt für Justiz
Das Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister hat meines Wissens nach aber mit dem BZR nichts zu tun.