bekomme ich Pendlerpauschale wenn Beschäftigungsort nicht der Wohnort = Firmensitz ist - Entfernung 48 km zw. Wohnort / Firmensitz und Beschäftigungsort?
2 Antworten
Du kannst die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte / Einsatzort steuermindernd geltend machen.
Du musst nachweisen, wo genau der Einsatzort ist. Dann sollte das kein Problem sein.
Ggf. soll Dir der Ag den Einsatzort einfach formlos schriftlich bestätigen.