bekomme ich noch rückwirkend Pflegegeld fürs Kind

2 Antworten

Hallo Maierblume, normalerweise bekommt man Plegegeld von dem Zeitpunkt an wo das Plegekind einzieht. Das gilt auch für Verwandtenpflege. Ausschlaggebend dafür ist die Pflegeerlaubnis, die das Jugendamt Dir ja erteilt haben muss. Damit und mit der Meldebescheinigung solltest Du das nicht gezahlte Pflegegeld beantragen. Ich habe auch zwei Plegesöhne und bekomme seit dem Tag des Einzugs Pflegegeld von den Wirtschaftlichen Jugendhilfen. Versuch es einfach. Viel Erfolg Felili

Hallo Maierblume,

Hast Du eine Pflegeerlaubnis und wann wurde diese erteilt. Meines Erachtens nach müsste dieses Dokument die Grundlage für die Pflegegeldzahlung sein. Ob es aber Verjährungsfristen gibt, kann ich leider nicht sagen. Beantragen solltest Du das nicht gezahlte Pflegegeld auf jeden Fall.

Gruß Fronttoback