Bekomme ich die MWST auf Stromlieferung?

3 Antworten

Die MwSt mußt Du natürlich wie jeder andere Unternehmer ans Finanzamt abführen.

Wenn Du die §19-Regelung in Anspruch nimmst, darfst Du keine MwSt berechnen.

ich hoffe, du hast dem Energieversorger Bescheid gegeben, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.

denn:
sollte der Energieversorger weiterhin die 19% zusätzlich überweisen, MUSS von dir die Umsatzsteuer nach § 14c UStG abgeführt werden UND der Energieversorger hat KEINEN Vorsteuerabzug aus der Zahlung. Findet der Energieversorger lustig .....

somit:

der im Stromliefervertrag vereinbarte Preis ist ein Preis OHNE Mehrwertsteuer. wenn Kleinunternehmer nach § 19 UStG DARF der Energieversorger die Mehrwertsteuer nicht mehr überweisen. also leider kein Geschenk für dich

Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer in den Abrechnungen ausweisen.

Wenn du dennoch mit USt abgerechnet haben solltest, ist die USt zwingend nach § 14c (2) UStG an das Finanzamt abzuführen - die verstehen da keinen Spaß.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung