Beinahe angefahren. Anklage in der Schweiz?
Hey Leute
Heute war ich mit meinen drei Kollegen auf dem Weg zu unserem gewöhnlichen Pausenspaziergang. Langsam hörten wir wie ein Mann, mit ca. 20/30kmh hinter uns näher anruckte. Wir dachten, er weicht aus, aber als wir uns erneut umdrehten, merkten wir, wie er ca 1-1.5m hinter mir weiter GEFAHREN hat. Ich musste zwischen meinen Kollegen durchspringen, um nicht von seinem Auto getroffen zu werden und er hat nicht angehalten. Es war ein riesiger Platz ohne Bürgersteig, vondem her konnte er locker links ausweichen.
Weiter vorne hielt er dann an und schrie aus dem Fenster, wir haben ihn aber ignoriert und nur das Autokennzeichen notiert. Möglicherweise war er betrunken.
Kann ich ihn dafür anklagen? Wenn ja, wie gehe ich das Thema an? (Schweiz)
2 Antworten
Salue
Da stellt sich die Frage nach dem genauen Hergang. Wenn ihr drei dicht nebeneinander spaziert sind, wären ja alle drei gefährdet gewesen.
Dass nur du "durchgesprungen" (für unsere Deutschen Mitleser "durchgerannt") ist, deutet darauf hin, dass ihr alle drei mit grossen Abständen zueinander am rechten Rad des Platzes im gemächlichen Tempo unterwegs gewesen seit. Ihr habt zwar den Wagen kommen sehen, aber ganz offensichtlich nicht reagiert. Auf einem solchen Platz sind verschiedene Verkehrsteilnehmer unterwegs. Die sollte aufeinander Rücksicht nehmen.
Der Autofahrer war vermutlich nicht wie ihr, in Pausenstimmung und im Moment leicht reizbar.
"Reset", probieren wir es für die Zukunft besser; Nehmt Rücksicht aufeinander.
Die Polizei hat anderes zu tun, als die Befindlichkeiten jedes Bürgers abzuarbeiten.
Tellensohn
Besten Dank für die ausführliche Meinung 💯
Nein, es ist kein Schaden entstanden.
Ausserdem denke ich nicht, dass bei ihm noch Alkohol nachgewiesen werden könnte.