beim Jura-Studium soll man ja die Zwischenprüfung in 4-5 Semestern machen maximal. was wenn nicht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine allgemein verbindliche Antwort auf deine Frage gibt es nicht. Manche Hochschulen verpflichten dich in diesem Fall zu einer Studienberatung, andere wollen dich exmatrikulieren. Für eine genaue Antwort müsstest du in die Studien- und Prüfungsordnung deines Studiengangs schauen. Dort steht drin, bis wann welche Prüfungen vorgesehen sind, was bei Nichtbestehen passiert, wie mit Semestern ohne Prüfungsversuche umgegangen wird usw. Meistens gibt es die Studien- und Prüfungsordnungen auf der Internetseite der Hochschule bzw. des Fachbereichs. Ansonsten kannst du sie in jedem Fall im Dekanat deines Fachbereichs oder im Prüfungsamt einsehen.

Beim BAföG ist es dagegen eindeutig: Wenn du nicht am Ende des vierten Semesters den Nachweis erbringen kannst, dass du alle Prüfungsleistungen erbracht hast, die am Ende des vierten Fachsemesters üblich sind, gibt es kein BAföG mehr.

Bei uns in Hessen (und soweit ich weiß auch in anderen Bundesländern) droht in dem Fall eine ZWANGSEXMATRIKULATION!

Pflicht ist das nicht, wiederholen ist nicht verboten.

MacNuggets 
Fragesteller
 15.05.2012, 22:15

ja aber wie lange?

Dann bekommt man z.B. kein BAföG mehr.

MacNuggets 
Fragesteller
 15.05.2012, 22:12

wird man dann automatisch exmatrikuliert oder kann man weitermachen?

Julschen89  15.05.2012, 22:15
@MacNuggets

Man kann natürlich weiter machen. Du erhälst nur keine BAföG-Leistungen mehr, sofern du welches beziehst.

Soweit ich weiß, ist es auch in allen Studiengängen inzwischen so, dass man Prüfungen nur dreimal ablegen kann. Schafft man es beim dritten Mal nicht, dann darf man nicht weiter zur Prüfung antreten und wird in diesem Bereich exmatrikuliert.

Genaues kannst du aber auch bei der spezifischen Uni nachfragen, beim Prüfungsamt gibt man dir genaue Auskünfte.