Beim Diebstahl erwischt 100€ Warenwert?

8 Antworten

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Ersttäter haben quasi einen Freifahrschein. Auch wenn du keinen Rechtsanspruch auf Einstellung des Verfahrens hast: gibt die Sache einfach zu und sein reumütig.

Von Seiten der Polizei "droht" dir nur eine Beschuldigtenvernehmung.

Später vom Gericht wirst du Sozialstunden oder eine Geldstrafe erhalten, je nachdem, ob es noch nach Jugendstrafrecht geht.

Im Führungszeugnis wird es nicht auftauchen.

Emawinter 
Fragesteller
 20.03.2019, 07:57

Bist du sicher das es nicht im Führungzeugnis steht ? Da der Warenwert immerhin 100€ waren

mrmccaughy  20.03.2019, 08:10
@Emawinter

Damits im FZ auftaucht, muss mindestens ne Geldstrafe mit...ich glaub 90 Tagessätzen im Urteil stehen. Das wird bei dir eher unwahrscheinlich sein ;) Es taucht also (zunächst) nichts im FZ auf.

AntonAntonsen  20.03.2019, 08:26
@Emawinter

Sozialstunden tauchen nie im Führungszeugnis auf.

Eine Geldstrafe taucht nur bei mehr als 90 Tagessätzen (hier nicht zu erwarten) oder wenn es nicht die einzige Strafe ist auf. Wenn du also noch mal straffällig wirst, bevor diese Strafe gelöscht wird (ich glaube fünf Jahre), dann würden beide Strafen auftauchen.

Nicht viel..wirst zum.verhoer geladen..machst deine aussage... Dann kommt es wahrscheinlich zur anklage -> zum gerichtstermin. Und kriegst allerwahrsceinlichkeit ein paar sozialstunden oder eine kleine geldstrafe aufgebrummt. Mehr nicht. Kein knast keine Bewaehrung dazu musst du dich leider noch einige male mehr erwischen lassen...Gruß

Du wirst vermutlich eine Strafe bekommen- und dem , dem du ohne sein Wissen Eigentum " entfernt" hast, gemäss der Hausordnung die Summe X zahlen müssen und bekommst bei dem Hausverbot.

Diebstahl geringwertiger Sachen (ca.50,00 € wird da angenommen) fällt ja bei 100 € weg, also wird es zu einer Verurteilung kommen. Vermutlich Sozialstunden und/oder Geldstrafe.