Beim Anwalt nichts unterschrieben - trotzdem Mandatsvertrag?
Ich will meinem Anwalt nun das Mandat entziehen. Leider musste ich noch warten bis ich eine andere Lösung gefunden habe.
Nun stellt sich mir aber die Frage ob ich ihm überhaupt ein Mandat erteilt habe. Mündlich natürlich. Es folgten Gespräche und er fertigte auch einen Klageentwurf an, den ich aber mehrmals korrigieren musste, weil sehr viel falsch war. Was mich aber schon am Anfang verwundert hat, war das ich nichts unterschreiben musste. Weder eine Vollmacht noch einen Vertrag, dass ich ihn beauftrage. Deshalb hat er wohl auch nicht, obwohl ich ihn bat, die Gegenseite angeschrieben.
Schreibt man dann trotzdem, dass man ihm das Mandat entzieht? Und wie ist das mit den Kosten? Ich will mich vor nichts drücken, er schrieb ja auch den Klageentwurf, aber sonst ist nicht wirklich viel passiert. Es zieht sich schon seit April und Dinge um die ich ihn bat hat er nicht gemacht, ohne mir das zu sagen. Ich erfuhr das dann erst später. Viel Kontakt gab es auch nicht. Persönlich 3 Gespräche, telefonisch würgte er mich direkt ab (ich versuchte es nur 3mal) und rief auch nicht zurück.
Dass ich etwas zahlen muss war und ist mir klar. Ich frage mich nur, ob der Anwalt die Rechnung nach belieben hoch ausstellen kann, wenn nichts schriftlich vereinbart wurde. Zahlen will und werde ich, ich habe nur Angst, dass er mir dann, weil ich ihm das Mandat entziehe noch tiefer in die Tasche packen will (die eh schon fast leer ist, was er wusste, da ich es ihm sofort sagte). Die Kosten für die Erstberatung sind eh klar, aber was ist mit dem Rest?
3 Antworten
Der Anwalt lässt sich eine Vollmacht ausstellen, damit Er "im Namen des Klienten" eigenständig (bei Bedarf, sprich wenn Nötig, kontaktiert er selbigen) Entscheidungen zur Vorgehensweise treffen kann, eine Mandatsvollmacht ist nur die schriftliche Zustimmung, vom K an den A, das Er hiermit einverstanden ist, Grundsätzlich kontaktiert ein A immer seinen Klienten um die weitere Vorgehensweise abzusprechen, aber das macht nicht jeder Anwalt.
Der Anwalt kann da er hier schon tätig geworden ist, Gespräch, Aufsetzen und bearbeiten eines Briefentwurfes, seinen Gebührensatz entsprechend der GbV einfordern. Dieser richtet sich entweder nach dem Streitwert (wenn bekannt) oder nach dem was Du angegeben hast.
Danke für deine Antwort. Aber ist eine Vollmacht für den Anwalt nicht auch eine Absicherung? Ein Mandant könnte im Fall der Fälle doch auch einiges abstreiten.
Das mit der Korrektur stimmt, ich meinte aber eher was mich jetzt noch so erwarten könnte. Nehmen wir an ich entziehe ihm jetzt das Mandat und er schickt plötzlich schnell noch iwelche Schreiben raus, damit er die Kosten noch in die Höhe treiben kann. Nach außen hin ist er für mich ja bis jetzt noch gar nicht tätig geworden. Schriftverkehr gab es nur zwischen ihm und mir. Und dieser war auch eher wenig einseitig. Und an dem Klageentwurf habe ich letztendlich länger gearbeitet als er. Klingt anmaßend, aber wenn ich an die Klage denke, wurde meine Vorlage kaum beachtet. Ich habe bis jetzt schon insgesamt eine Woche nur korrigiert. Und es ging nicht um Kleinigkeiten. Es wurden Daten falsch geschrieben, Namen, Ereignisse wurden total aus dem Zusammenhang gerissen. Beim ersten, zweiten Mal ist das noch ok. Aber ich musste schon 5 mal korrigieren und das waren offensichtliche Dinge. Als ich ihn zuletzt darauf ansprach und mit ihm einzelne Punkte besprechen wollte, damit es nicht noch weitere Wochen dauert pampte er mich an. Naja und das war für mich der Punkt an dem ich da weg wollte.
Ja, die Vollmacht ist eine Absicherung, im Zweifelsfall, allerdings immer nur für den Juristen.
Zum Beispiel, wenn Du um einen Rechtsbeistand ersuchst, und dich dann aussergerichtlich einigen kannst, ohne hinzunahme des Anwaltes. Mit der Vollmacht wird also ausgeschlossen, dass du den Anwalt nicht mehr bezahlen müsstes.
Es macht nur Sinn ein Mandat zu entziehen, wenn offensichtlich ist, dass der juristische Beistand, nicht in der Lage ist einen Vergleich auszuhandeln.
Also die wahrscheinlichkeit trotz guter Voraussetzungen verloren werden kann, das ändert aber nichts an den Zahlungsmodalitäten, was den Anspruch des Juristen auf Entlohnung betrifft, ein Anwalt wird in Deutschland nicht nach Leistung, bezahlt.
Warum glaubst Du gibt es die Gebührenverordnung? Genau damit man als Jurist in Deutschland nicht für schlechte Leistung (Beratung) nicht auch noch Einkommensmäßig belangt werden kann.
Es ist leider so, dass die Gerichte nicht mehr die Zeit haben, nach der Wahrheit zu suchen und Gerichtigkeit walten zu lassen, aus diesem Grund wird von Juristen erwartet, dass sie ihren Mandanten einen Vergleich als Sinnvollste Lösung unterbreiten.
Es gibt zwei Sprichwörter in der Juris, die Steuer und der Tod sind dir gewiss. Und die Bank und "Wir" gewinnen immer.
Hi und auch an dich ein Danke.
Es ist ja schon mal beruhigend zu wissen, dass er sich an eine Gebührenverordnung halten muss.
Streitwert ist nicht wirklich bekannt bzw. wurden viele Möglichkeiten angesprochen. Eine endgültige Summe wurde aber nicht festgelegt.
Eine Vorgehensweise teilt er mir nie mit....aber das auch deshalb, weil bis jetzt außer dem Klageentwurf nichts passiert ist. Ich hab ihn zwar schon mal ein Schreiben für mich aufzusetzen, was er aber nicht tat und mir das nicht sagte.
Darf er also grundsätzlich ohne Vollmacht handeln?
Wenn er Clever ist, macht er dies auf keinen Fall, einige die sich selbst überschätzen machen es, um sich in Juristenkreisen einen Namen zu machen, ein Vergleich ist besser, als zu verlieren und da es die GbV gibt muss ein Jurist auch nicht mehr tun.
Ich habe vor kurzem eine Klage von einem Anwalt vornehmen lassen (weil ich selbst mit drei anderen Verfahren beschäftig war und mit einem nocht bin, von den drei Verfahren habe ich zwei ohne Vergleich gewonnen (aufgrund der Gesetzlichen Vorschriften), das dritte sieht ebenfalls gut aus.
Das vierte Klageverfahren hat mir bei einem reellen Streitwert von 4500€ das eingebracht was ich auch angemahnt habe 4250€. Hievon würde einem Juristen 7/10 zustehen. Mein Anwalt und der gegnerische haben das Ganze durch Ihre uneinigkeit nach den Gesetzen zu handeln, durch Gebührenverordnung und Prozesse so weit getrieben, das jede Seite vom jeweiligen Rechtsschutz einen Streitwert von 19600€ geltend machen konnte.
Fast das dreifache.
Das verstehen Juristen unter gutem Rechtsbeistand, innerhalb ihres Berufstandes. ;-)))
Wenn er Clever ist, macht er dies auf keinen Fall, einige die sich selbst überschätzen machen es, um sich in Juristenkreisen einen Namen zu machen, ein Vergleich ist besser, als zu verlieren und da es die GbV gibt muss ein Jurist auch nicht mehr tun.
Ich habe vor kurzem eine Klage von einem Anwalt vornehmen lassen (weil ich selbst mit drei anderen Verfahren beschäftig war und mit einem noch bin, von den drei Verfahren habe ich zwei ohne Vergleich gewonnen (aufgrund der Gesetzlichen Vorschriften), das dritte sieht ebenfalls gut aus.
Das vierte Klageverfahren hat mir bei einem reellen Streitwert von 4500€ das eingebracht was ich auch angemahnt habe 4250€. Hievon würde einem Juristen 7/10 zustehen. Mein Anwalt und der gegnerische haben das Ganze durch Ihre uneinigkeit nach den Gesetzen zu handeln, durch Gebührenverordnung und Prozesse so weit getrieben, das jede Seite vom jeweiligen Rechtsschutz einen Streitwert von 19600€ geltend machen konnte.
Fast das dreifache.
Das verstehen Juristen unter gutem Rechtsbeistand, innerhalb ihres Berufstandes. ;-)))
Danke für die Auszeichnung. ;-)))
Habe heute wieder ein Verfahren (5 stellig) ohne Anwalt (Kosten) und Vergleich, gewinnen können, einfach nur die Paragrafen "richtig interpretiert".
I have a nice Day.
;-)))
Die Kosten für die Erstberatung sind eh klar, aber was ist mit dem Rest?
Da er ja schon eine Klageschrift entworfen hat, ist hier mehr passiert, als eine Erstberatung. Auch bedarf ein "Mandatsvertrag" (wohl eher ein Geschäftsbesorgungsvertrag) nicht der Schriftform, er kann also auch mündlich oder konkludent geschlossen worden sein. Strittig kann hier ja allenfalls sein, was Inhalt des Vertrages war, denn gearbeitet in deinem Auftrage hat er ja.
Ich würde den Anwalt jetzt in Zugzwang bringen und ihn auffordern, binnen 2 Wochen mitzuteilen, wie er weiter vorzugehen gedenkt. Dann solltest du Klarheit haben.
Danke für deine Antwort. Da meine Angelegenheit nun immer dringender wird, kann ich ihm keine Frist mehr setzen. Des weiteren ist seit meinem letzten Gespräch mit ihm, mein Vertrauen hin. Eine Zusammenarbeit kann ich mir nicht mehr vorstellen.
Ok, dass schon mehr passierte als eine Erstberatung ist auch klar. Ich hatte nur Sorge, dass er die restlichen Kosten willkürlich in die Höhe schraubt und das auch darf.
Es gab auch keine Beratung wegen den Kosten. Ich sagte sofort beim Erstgespräch, dass es finanziell schon sehr eng ist bei mir und die Kosten für ein Erstgespräch kein Problem wären, aber der Rest schon schwerer wird. Da riet er mir nur zu einer Prozesskostenbeihilfe.
Ich schreibe das mit den Kosten deshalb, weil ich mittlerweile noch zwei andere Anwälte anfragte und die sofort Klartext gesprochen haben, was ich super fand. Der jetzige Anwalt hatte nichts dazu gesagt.
Es gab auch keine Beratung wegen den Kosten.
Die Höhe der Kosten ist durch Gesetz geregelt, daher muss auch nicht großartig beraten werden.
Natürlich kannst du dem Anwalt jederzeit das Mandat entziehen.
Der Anwalt hat für dich gearbeitet. Sein Honorar berechnet sich aus dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Schriften aufsetzen, Gegenseite anschreiben, Erstgespräche, Belgleitung zum Gericht... das kostet alles Geld.
Und das muss bis zu dem Zeitpunkt berappt werden, solange er für dich was macht.
Danke für deine Antwort. Ich sehe natürlich ein, dass Handlunge von ihm bezahlt werden müssen. Das stand für mich nie zur Debatte.
Meine Sorge ist/war, dass er, wenn ich ihm jetzt das Mandat entziehe, noch schnell Schreiben z.B. an die Gegenseite aufsetzt, damit er die Rechnung noch anheben kann. Bis jetzt hat er außer mich noch niemanden angeschrieben. Es gab ingesamt 3 pers. Gespräche, 3 Telefonate die schon nach höchstens 2Min. beendet waren und halt das Zuschicken der Entwürfe. Das erste Mal wurden mir die Sachen per Post zugeschickt und dann nur noch per Mail (für mich praktischer wegen der Korrektur).
Bedenke, das du in der Sache der Boss bist. Das heisst, dein Anwalt macht ja eigentlich nur was, sobald du es möchtest. Er berät dich, was der nächste Schritt sein könnte, entscheiden musst du es aber selber. Daher glaube ich nicht, das er vorher noch schnell ein Schreiben an die Gegenseite aufsetzen wird, um dich noch mal abzuzocken. Meiner macht das zumindestens so.
Warum sich dein Anwalt keine Vollmacht hat unterschreiben lassen, ergibt sichschon aus seiner Arbeitsweise (da vieles falsch war), bei einem Mandat hättest Du fehler,- mangelhafte Beratung geltend machen können, so nicht.
Er hat dir ja die Möglichkeit der Korrektur gegeben, und nicht eigenmächtig gehandelt.
Nicht jeder der Jurist werden will, geworden ist, ist wird auch ein Anwalt.
Leider wird man heutzutage schon Anwalt, wenn man nur in der Lage ist die entsprechenden Paragrafen zu zitieren, nicht aber für die richtige Interpretation oder Anwendung.