Beidseitiger Rechtsmittelverzicht bei Scheidung?

2 Antworten

Ich gehe davon aus, dass die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben wurden. Auch darauf bezieht sich dann die Rechtskraft. Ob sich Dein Ex-Ehemann bei der Anwaltskammer über seinen Anwalt beschwert, kann Dir doch piep egal sein. Außerdem wird sich die Anwaltskammer mit dem Verfahren nicht lange beschäftigen. Du warst wohl mit einem Querulanten verheiratet, aber betrachte das einfach als Geschichte. 

ist er behindert?

er soll doch froh sein, dass er so rausgeht und du verzichtest, meinen anwalt würde ich mit freuden zahlen, da würde ich gar kein wort drüber verlieren....

ich würde an deiner stelle jetzt fordern, aber ich bin auch gehässig