Bei zwei Firmen angestellt.. Steuern, Krankenkasse?

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Ok vergiss was ich unten geschrieben habe, das war für Deutschland. In Österreich ist es aber ähnlich. Steuern werden prozentual auf die jährliche Gesamtsumme bezahlt. Also um so mehr man verdient, um so mehr muss man steuern zahlen!

Krankenversicherung und Co... da hab ich in Österreich keine Ahnung ^^

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Zu aller erst: Bevor er den 2. Job anfängt, muss er seinen 1. Arbeitgeber darüber informieren. Dieser kann ihm, bei berechtigtem Interesse, dies verbieten (aber nur wenn ein berechtigtes Interesse besteht!).

Mach er das nicht und es kommt raus, kann der 1. Arbeitgeber in fristlos kündigen und ihn auf eine Vertragsstrafe verklagen (oft mehrere hundert bis mehrere tausend Euro).

Steuern: Er bekommt Brutto für Netto, das heißt von den 350 € wird nichts abgezogen. Die 800 € werden natürlich direkt versteuert. Am Ende des Jahres muss er eine Steuererklärung machen und dort beide Einkommen angeben.

Krankenkasse: Da ändert sich nichts. Er ist weiterhin über den 1. Arbeitgeber krankenversichert.

Unfallversicherung: Er ist dann bei jedem Arbeitgeber Unfall versichert (muss der Arbeitgeber alleine bezahlen). Wichtig: Arbeitszeit und Hin- und Rückweg sind versichert... aber nur der direkt Hin- und Rückweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Fährt er direkt von Job 1 zu Job 2, ist er auf diesem Weg nicht Unfall versichert.

Tip: Von Job 1 direkt nach Hause fahren, da ist er über Arbeitgeber 1 versichert. Dann von da aus zu Job 2 fahren, da ist er dann über Arbeitgeber 2 versichert. Kann ein Umweg sein und macht kaum einer, aber in Hinblick auf die Versicherung sehr sinnvoll.

Wie die rechtliche Stuation in Österreich ist,kann ich nicht sagen.

In Deutschland sieht es so aus,dass der Arbeitnehmer mit der Teilzeittätigkeit in allen Bereichen der Sozialversicherung beitragspflichtig ist,also auch in der gesetzlichen Krankenkasse.Außerdem ist er Lohnsteuerpflichtig.

Neben dieser sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit kann er eine geringfügige Beschäftigung bis max. 450 Euro/Monat ohne Beiträge zur Sozialversicherung ausüben. Lediglich 3,9 % Beitrag zur Rentenversicherung werden in Abzug gebracht,hiervon kann er sich auf Antrag aber befreien lassen.

Dieser Nebenjob wird mit einer Pauschalsteuer in Höhe von 2 % belastet,die in vielen Fällen der Arbeitgeber übernimmt.