Bei Reisegewerbe selbst Versichern und Sozialabgaben?
Ich möchte gern einmal die Woche auf unserem Wochenmarkt stehen. Habe überlegt, ein Reisegewerbe zu nehmen, dann kann ich mich auch auf andere Märkte stellen. Die zuständige Dame im Rathaus hatte nicht so viel Ahnung und mir eine Tel.nr. vom Leidkreis gegeben. Und die Dame vom Landkreis hat mir erst einmal erzählt, dass ich dann selbstständig bin und dann selbst Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, und sonstige Sozialabgaben zahlen muss. Nun bin ich Platt und Lustlos! Bekomme Kindergeld und ein wenig Wohngeld und wollte nur was dazu verdienen. Dass ich das beim Finanzamt angeben muss ist klar. Ich verdiene vielleicht 20-50€ pro Wochenmarkt. Muss ich dann wirklich alles selbst bezahlen oder gibt es einen Freibetrag bei diesen ganzen Versicherungs- und sozialkram? Brauche dringend Hilfe!
3 Antworten
Wenn Du ein Reisegewerbe anmeldest, ist das ein Hauptgewerbe. Da ich annehme, dass Du ergänzungsleisungen über ALG II beziehst, wären diese hinfällig und Du müsstest tatsächlich Deine KK selbst zahlen. RV und ALO sind zwar auch wichtig, aber nicht zwingend erforderlich.
Nein, ein Reisegewerbe kann man nicht im Nebengewerbe ausüben. Ich zielte bei meiner Aussage auf die Bezüge von ALG II.
Reisegewerbe ist Selbstständigkeit, da mußt Du das alles selber bezahlen und auch Steuern an das Finanzamt abführen, Wenn du der Ansicht bist , Du verdienst nur 20 Euro ,dann würde ich es mir nochmal überlegen
Da kostet ja das Standgeld schon mehr, hinfahren mußt Du auch und mogens vor 6 dort sein
Der Markt ist bei mir in der Strasse sind 300m : ). Wäre praktisch gewesen. Und wenn ich ein einfaches (stehendes) Gewerbe anmelde? Gibt es denn nicht Freibeträge bei den ganzen Abgaben wie KV Av Pfv etc.?
So, selbst ist die Frau! Meine Krankenkasse konnte mir in 5min. helfen, was Rathaus und Landkreis nicht geschafft haben! Solange ich monatlich unter 375€ verdiene kann ich bei meinem Mann versichert bleiben. Und wegen Pfvers. AV und Rv kann ich wenn ich möchte selbst einen Beitrag einzahlen, dann muss ich mich an die Rentenkasse wenden. Nur mal als Info falls Jemand das gleiche Problem hat wie ich!
Was soll denn ein Hauptgewerbe sein ? Und natürlich kann man ein Reisegewerbe auch im Nebenerwerb ausüben.