Bei Neueinzug: Muss eine Spüle vorhanden sein?

7 Antworten

eine spüle muss nur dann da sein, wenn das so im mietvertrag steht. ansonsten besteht keine diesbezügliche verpflichtung. wenn denn der vermieter auf wunsch des mieters eine solche installiert, ist dafür zusätzlich zu löhnen. die meinung von sully ist falsch, nur die toilette muss da sein, herd und spüle nicht.

Was steht denn im Mietvertrag?

Ich habe jetzt eine neue Wohnung angemietet,da sind weder Tapeten noch Bodenbelag enthalten.Steht aber auch so in meinem Mietvertrag.

moechtegern 
Fragesteller
 04.03.2008, 23:18

Danke an alle hier, im Mietvertrag stand eben gar nichts darüber drin.

Kommt darauf an, wo du wohnst (Bundesland/Stadt). Würdest du z.B. eine Wohnung in Hamburg anmieten, muß diese zwingend mit einer Küche (Herd/Spüle) ausgestattet sein - anderenfalls wäre es der Rechtslage nach keine Wohnung sondern tatsächlich ein "Stall".

Ich bin der Meinung, dass ein Vermieter selbst entscheiden kann, was und in welchem Umfang bzw. mit welcher Ausstattung er vermietet. Jeder potentielle Mieter kann ja auch selbst entscheiden, ob er den Vertrag eingeht.

Das liegt im Ermessen des Vermieters, ob er eine Küche einbaut, oder der Mieter.