Bei laufendem Strafverfahren das Land verlassen (nach U-Haft)?

3 Antworten

Wenn Du keine Auflagen bekommen hast, dann kannst Du Dich frei bewegen, also auch das Land verlassen.

Berth1994 
Fragesteller
 22.04.2016, 14:52

Ich bekam nur Ersatzmassnahmen, dass ich die Seite von E-Bay nicht mehr besuchen darf. Aber sonst nichts.

anja199003  22.04.2016, 14:54
@Berth1994

Dann gute Reise. Du kannst fahren.

Hab den Mut und frag bei Deinem Anwalt nach. Die Situation ist schon verfahren genug.

Das Du " Sch---- " gebaut hast weisst Du selbst, aber bei einer Ausreise ins Ausland ( möhliche Grenzkontrolle ? ) verbunden mit dem vorliegenden Haftbefehl landest Du bis zum Abschluß des Verfahrens in Untersuchungshaft.

Ich denke da wird sich die schweizerische nicht von der deutschen Rechtsprechung unterscheiden.

Steht nirgends geschrieben das du das nicht darfst

Berth1994 
Fragesteller
 22.04.2016, 14:53

Danke. Sonst müsste dies mir ja gesagt werden oder schriftlich vorgelegt werden oder?