Bei Erwerbsminderungsrente weniger Steuern?

5 Antworten

Steuererleichterungen hängen nicht von einer Rente ab, sondern ob du einen Schwerbehindertenausweis hast oder nicht.

Und hast du einen, hängt die Höhe der Steuererleichterungen vom Grad der Behinderung ( GdB) so wie von den merkzeichen (aG, H, Bi usw.) ab.

Du kannst Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder Befreiung beantragen, du kannst beantragen kostenfrei öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Und du hast je nach GdB zusätzliche Steuerfreibeträge.

Das hängt nicht vom Bezug der Rente ab, sondern von der Höhe des Grads der Erwerbsminderung bzw. dem Vorhandensein bestimmter Merkzeichen ( "H", "BI" oder "aG") ab.

Zum Nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3a.html

Das hat mit der Erwerbsminderungsrente nichts zu tun. Eher mit dem Schwerbehindertenausweis und mit eventuellen Merkzeichen (Nachteilsausgleich).

Dann müssten ja einer Armada von Kfz-Steuerzahlern "Rabatt" gewährt werden, nämlich z.B. Schülern, Studierenden, Hausfrauen, Hausmännern, ALG I-Bezieher, ALG II-Bezieher, Beziehern von Krankengeld, Altersrentnern etc.etc.

Ja. Auch als Rentner zahlt man KfZSteuern!